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Die Free Software Foundation (FSF) stellte vergangene Woche den Erstentwurf zur dritten Version der weit verbreiteten Lizenz für freie Software GPL (Gereral Public Licence) vor. Dieser Entwurf stellt sich nun der öffentlichen Diskussion, zu der alle Interessierten aufgefordert sind sich daran zu beteiligen.

"Eine Umstellung wird es nicht geben"

Stellung zur neuen GPL bezog nun auch Linus Torvalds. Er sprach klar dagegen aus, Linux unter GPLv3 zu stellen. "Eine Umstellung wird es nicht geben", so der Linux-Maintainer auf der Entwickler-Mailingliste des Projektes.

Das Herz des Betriebssystems, der Kernel, sei unter der GPL v2 lizenziert und ein Wechsel der Lizenz komme nicht in Frage, so Torvalds. Besonders kritisiert er Dabei geplanten Regelungen in Bezug auf Digital Rights Management (DRM)-Systeme.

Rückschlag

Dieses Statement ist ein herber Rückschlag für die Verbreitung der neuen GPL, da das freie Betriebssystem Linux, das Vorzeigeprojekt der Lizenz ist.

Geist

Die finale Version der Lizenz ist aller Voraussicht nach Anfang des nächsten Jahres zu erwarten. Der aktuell geltende Entwurf stammt aus dem Jahre 1991. Die dritte Version bleibt dem Geist natürlich treu und schützt grundlegende Rechte der Anwender. So gewährt die Lizenz das Recht, die Software samt Quellcode zu erhalten, sie zu verändern und weiterzugeben beziehungsweise Teile davon für eigene Programme zu verwenden, die jedoch auch frei sein müssen. Die Ziele der neuen Lizenz wurden von den Autoren Richard Stallman und Eben Moglen schon im Vorfeld klar definiert. Im Vordergrund stehe der Schutz der Freiheit, kommerzielle Interessen seien sekundär. Zudem solle die Lizenz weltweit gültig und mit landesspezifischem Recht vereinbar sein.

"Digital Restrictions Management"

Digital Rights Management (DRM), von der FSF als "Digital Restrictions Management" bezeichnet, wird als unvereinbar mit der GPL angesehen. Software unter der GPL darf keinen solchen Restriktionen unterworfen werden und darf selbst keinerlei Inhalte dem DRM unterwerfen, denn eine Lizenz, die die Freiheiten der Anwender in der Benutzung schützen will, könne keine Einschränkungen dieser durch DRM akzeptieren, so die Autoren. Ein rotes Tuch sind auch Softwarepatente, die als konstante Bedrohung für jede Software gesehen werden. Wenn daher für GPLv3-lizenzierte Software Patente erworben wurden, müssen diese für jeden Anwender ohne Einschränkung und ohne Kosten zur Verfügung gestellt werden, so die FSF weiter.

Sicherheit

Rechtssicherheit soll durch klare Formulierungen und erweiterte Definitionen erreicht werden. So wurde der Begriff des Quellcodes schärfer definiert. Beim Vertrieb von GPL-Programmen muss nicht nur der entsprechende Sourcecode zugänglich gemacht werden, sondern alles, was für die Nutzung des Codes notwendig ist. Dazu gehören unter anderem Verschlüsselungscodes, die für Installation auf Hardware benötigt werden. Ebenso sind Distributoren von GPLv3-lizenzierter Software dazu verpflichtet, alle dadurch betroffenen eigenen Softwarepatente an die Empfänger zu lizenzieren. Damit soll verhindert werden, dass die Freiheit durch Patentansprüche an geschützten Teilen des Codes ausgehebelt wird. GPL-Software, die im Quellcode verändert wurde, muss jedenfalls frei bleiben.

Weitreichende Folgen verhindern

Ein Verstoß gegen die Bedingungen der GPL führt nicht mehr zum sofortigen Erlöschen der Lizenz und so zu einer Urheberrechtsverletzung. Anstelle dessen Stelle soll ein Kündigungsrecht treten. Die Autoren wollen damit weitreichende Folgen verhindern, die eine unabsichtliche Verletzung mit sich ziehen können. (pte/red)