Foto: Rathauskorrespondenz/media wien
derStandard.at: Herr Dr. Cech, bei Ihrem Antritt im vergangenen August haben Sie als wichtiges Ziel genannt, die Durchschnittsdauer von normalen Bauverfahren zu verkürzen. Konnten Sie hier schon etwas verbessern?

Gerhard Cech: Die durchschnittliche Verfahrensdauer ist von rund 150 Tagen im Sommer 2005 auf rund 110 Tage Ende 2005 zurückgegangen. Vereinfachte Verfahren nach § 70a BO dauern im Durchschnitt nur etwas mehr als 40 Tage. An einer weiteren Verkürzung der Verfahrensdauer wird gearbeitet.

Durch die Verfahrensnovelle 2005, die mit 15. Oktober 2005 in Kraft getreten ist und Vereinfachungen, besonders im Bereich der Bauanzeige, gebracht hat, sollten die Verfahren noch rascher zu erledigen sein, was sich aber derzeit statistisch noch nicht auswirkt.

derStandard.at: Können Sie uns einen ungefähren Überblick geben, wie viele Bauanträge Ihre Behörde im Jahr bewilligt, wie viele abgewiesen werden und wie viele Gebäude in Wien jährlich neu gebaut werden?

Cech: Insgesamt wurden im Jahr 2005 rund 18.000 Baubewilligungsverfahren von der MA 37 durchgeführt; davon waren rund 1.200 Neubauten. Die statistische Auflistung, wie viele davon Bewilligungen, Zurückweisungen oder Versagungen waren, ist in dieser kurzen Zeitspanne nicht auswertbar.

derStandard.at: Die derzeit auf Eis liegende Mietrechtsnovelle enthält in Paragraph 3 den Passus, dass der Vermieter dafür Sorge zu tragen hat, dass "erhebliche Gefahren für die Gesundheit der Bewohner" beseitigt werden. Wird das ihre Arbeit erleichtern?

Cech: Das Mietrecht ist privates Recht und damit Angelegenheit zwischen Mieter und Vermieter und obliegt somit nicht der Dispositionsmöglichkeit durch die Behörde.

derStandard.at: Wie ist die Vorgehensweise, wenn Sie einen Hinweis auf unsachgemäße Verbauung - sprich, dass für Personen (Lebens-)Gefahr besteht - bekommen?

Cech: Ist Gefahr im Verzug, wird sofort eine Überprüfung vorgenommen und werden erforderlichenfalls die Maßnahmen direkt durch die Behörde gesetzt (gegen Kostenersatz des/r Eigentümers/in des Gebäudes). Werden sonstige Baugebrechen oder Abweichungen von den Bauplänen bekannt, erfolgt innerhalb von 14 Tagen eine Überprüfung, bei der die weiteren Schritte festgelegt werden.

derStandard.at: Bei Dachgeschoßausbauten in Wien wird neuerdings unterschieden zwischen "DG-schwer" und "DG-leicht", diese Vorgehensweise sollte bis Jahresende evaluiert werden. Wird diese Regelung nun beibehalten?

Cech: Die Regelung hat sich, besonders was die Dachgeschossausbauten-leicht betrifft, bewährt. Sie wird auf Grund der damit gewonnenen Erfahrungen noch präzisiert werden. (map)