Weiteres Klimt-Gemälde beschäftigt nun Schiedsgericht - Man glaubt nicht an "echte Präzedenzfall Entscheidung" in Causa Bloch-Bauer
Redaktion
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Wien - Das ebenfalls in der Österreichischen Galerie Belvedere
befindliche Klimt-Gemälde "Amalie Zuckerkandl" sei "ein zweites, von
diesem formal unabhängiges Verfahren", so
Schiedsgerichts-Vorsitzender Peter Rummel. Dieses Bild wird sowohl
von den Bloch-Bauer-Erben als auch von der Familie Müller-Hoffmann
beansprucht. Das Schiedsgericht bestätigte, dass es sich mit dem Fall
ab nun befassen werde.
Einen Zeithorizont könne und wolle man dazu nicht geben, man werde
"so rasch, wie es eben geht", entscheiden. Alfred Noll, Rechtsanwalt
der Familie Müller-Hoffmann, erklärte am Rande der Pressekonferenz, dass in der Causa am 24. Februar ein Hearing
angesetzt sei.
Gute Argumente auf beiden Seiten
Wiederholt betonte das Schiedsgericht die Schwierigkeit des Falles
Bloch-Bauer: "Es ist kein Anlass zu denken, die Republik habe sich
unvernünftiger Weise so lange gewehrt, auch auf dieser Seite gab es
gute Argumente. Es war durchaus honorig und vertretbar, diesen Fall
auszustreiten", betonte Rummel. "Ich habe schon lange keinen Fall
erlebt, wo ich nach dem ersten Durchgang noch überhaupt keine
Vorstellung hatte, wie es ausgeht."
Vermutlich kein "echter Präzedenzfall"
Eben weil es sich dabei um einen besonderen Einzelfall gehandelt
habe, seien vom Schiedsgericht nur wenige Überlegungen
grundsätzlicher Natur angestellt worden, die auch für andere
Restitutionsfälle angewendet werden könnten. Über mögliche
Folgewirkungen könne man daher "nur spekulieren", so Walter
Rechberger, der sich aber nicht vorstellen kann, "dass das ein echter
Präzedenzfall sein könnte." Die Einigung auf ein Schiedsgericht sei
"in diesem Fall von uns als ungewöhnlich empfunden" worden, betonten
die drei in Hinblick auf die Möglichkeit, dass nun weitere bereits
durch den Restitutionsbeirat entschiedene Fälle wieder aufgerollt
werden könnten. "Wir würden dies auch bei anderen Fällen als
ungewöhnlich sehen". (APA)
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