Wien - Im Mittelpunkt des Rechtsstreits um die Klimt-Bilder steht die Auslegung des 1923 verfassten Testaments von Adele-Bloch-Bauer. Im Anschluss der Letzte Wille der 1925 verstorbenen Industriellen-Gattin in Auszügen:

"Mein letzter Wille.

Bei klarem Bewusstsein und unbeeinflusst verfüge ich für den Fall meines Todes wie folgt:

I. Zum Universalerben meines gesamten Vermögens setze ich meinen Ehegatten, Ferdinand Bloch Bauer ein.

(...)

III. Ich hinterlasse je fünfzigtausend (50.000) Kc (tsch. Kr.)

1.) dem Wiener Arbeiterverein "Kinderfreunde"

2.) dem Wiener Verein "Die Bereitschaft"

Die Gebühren dieser Anfälle hat mein Ehegatte als mein Universalerbe zu tragen.

Da ich überzeugt bin, dass mein Ehegatte diese seine Verpflichtung voll erfüllen wird, hat jede Sicherstellung der Ansprüche dieser Zwei Vereine zu entfallen. Sollte in der Zeit bis zum Anfalle obiger Zuwendungen einer der genannten 2 Vereine zur Auflösung gelangen, fällt der frei werdende Teil der Wiener Rettungs-Gesellschaft zu.

Meine 2 Porträts und die 4 Landschaften von Gustav Klimt, bitte ich meinen Ehegatten nach seinem Tode der österreichischen Staats-Gallerie in Wien, die mir gehörende Wiener und Jungfer. Brezaner Bibliothek, der Wiener Volks u. Arbeiter Bibliothek zu hinterlassen. (...)

Dieses Testament habe ich eigenhändig geschrieben und unterschrieben.

Adele Bloch Bauer

Wien, 19. Jänner 1923

Zu meinen Testamentsvollstrecker ernenne ich meinen Schwager Dr. Gustav Bloch Bauer."

(APA)