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Für Menschen mit geringem Einkommen gewähren die Bundesländer auch heuer wieder Zuschüsse zu den Heizkosten. Anspruchsberechtigt sind in der Regel AusgleichszulagenbezieherInnen, MindestpensionistInnen, beim AMS gemeldete Arbeitslose sowie sonstige Einkommens- bzw. KinderbetreuungsgeldbezieherInnen, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt (Dieser beträgt für das Jahr 2006 Euro 655,85 für alleinstehende Personen bzw. 1003,63 für Ehepaare/Lebensgemeinschaften sowie 68,74 Euro pro Kind)

Im Folgenden ein Überblick über die Regelungen der einzelnen Länder:

In Wien können Anträge auf Heizkostenzuschuss (in Höhe von 75 Euro) noch bis 31. März 2006 abgegeben werden. Sie liegen in den Bürgerdienststellen, der Stadtinformation im Rathaus, beim Arbeitsmarktservice, in den Pensionistenklubs des Kuratoriums Wiener Pensionisten-Wohnhäuser sowie in den Gesundheits- und Sozialzentren des Fonds Soziales Wien und den Sozialzentren und Sozialreferaten der Magistratsabteilung 15 auf. Ein aktueller Einkommensnachweis (bzw. ein Beleg über die aktuelle Pension, das Arbeitslosengeld bzw. die Notstandshilfe, das Kinderbetreuungsgeld, etc.) ist in Kopie beizulegen. Die Anträge können an den Ausgabestellen abgegeben werden.

In Niederösterreich beträgt der Zuschuss heuer ebenfalls 75 Euro, er kann noch bis 28. April auf dem Gemeindeamt beantragt werden.

Das Land Burgenland gewährt einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 50 Euro pro Haushalt. Anträge sind unter Vorlage eines Einkommensnachweises noch bis 31.03.2006 bei der zuständigen Gemeinde zu stellen.

In Vorarlberg beträgt der Heizkostenschuss 176 Euro, er kann noch bis 27. Jänner 2006 beim jeweiligen Gemeindeamt beantragt werden. Der Zuschuss wird bei Vorliegen der Anspruchsberechtigung sofort ausbezahlt.

Das Land Salzburg bietet auch in diesem Winter wieder einen "Heizscheck" an, dessen Wert auf 130 Euro angehoben wurde, für Gasheizungen allerdings auf 50 Euro begrenzt ist. Der Scheck wird an Haushalte ausbezahlt, deren Einkommen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz liegt, und kann bei Gemeinden und Bezirkshauptmannschaften beantragt werden.

In Kärnten können Bedürftige bis zu 90 Euro (für Ehepaare maximal 150) vom Land an Heizkostenzuschuss erhalten. Nach Vorlage eines Einkommensnachweises kann das Geld direkt von den Gemeinden ausbezahlt werden.

In Oberösterreich beträgt der Heizkostenzuschuss - wie im Vorjahr - einmalig 150 Euro und ist u.a. an eine "soziale Bedürftigkeit" gebunden. Neu ist die heuer erstmals beschlossene Einschleifregelung, der zufolge nach Personen, deren Einkommen bis zu 50 Euro über dem ausschlaggebenden Ausgleichzulagenrichtsatz liegt, Anspruch auf den halbierten Zuschuss, also 75 Euro haben.

In der Steiermark und in Tirol sind die Fristen zur Beantragung bereits abgelaufen. Die steirische Landesregierung hatte den Zuschuss für die Heizperiode 2005/2006 im vergangenen September auf 120 Euro (beim Betrieb einer Ölheizung) bzw. 60 Euro (beim Betrieb einer anderen Heizungsanlage) festgelegt. In Tirol musste der Antrag zur Teilnahme an der so genannten "Brennmittelaktion" bereits spätestens am 31. August 2005 abgegeben werden, hier ist für BezieherInnen kleiner Pensionen der Bezug von Briketts oder Holzbriketts sowie Baranweisungen für Strom-, Zentral-, Gas- oder Ölheizung möglich. (red)