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derStandard.at: Gibt es eine juristische Handhabe, Kärnten zur Aufstellung der fehlenden Ortstafeln zu zwingen?

Mayer: Eine Exekution des Erkenntnisses des VfGH kommt nicht in Betracht. Kommt der zuständige Landesverkehrsreferent dem Erkenntnis des VfGH allerdings nicht nach, ist er verantwortlich wegen Rechtsverletzung im selbstständigen Wirkungsbereich des Landes und könnte vom Landtag beim Verfassungsgerichtshof angeklagt werden.

Eine weitere Möglichkeit wäre der Weg über die Strafjustiz. Wenn ein Beamter wissentlich seine Befugnis missbraucht, was auch durch Unterlassung geschehen kann, könnte das Amtsmissbrauch sein. Die Staatsanwaltschaft müsste prüfen, ob im vorliegenden Fall die zuständigen Organe nicht Amtsmissbrauch betreiben. Diese Untersuchung würde, vom Landeshauptmann angefangen, hinuntergehen bis zum Bezirkshauptmann.

derStandard.at: Wer könnte so eine Untersuchung auslösen?

Mayer: Die Staatsanwaltschaft müsste von Amts wegen prüfen, jede/r BürgerIn hat aber die Möglichkeit, eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft zu schreiben. Aber selbst, wenn die Zuständigen verurteilt würden, stünden die Ortstafeln noch immer nicht. Und natürlich sind die Staatsanwälte letzlich dem Justizministerium weisungsgebunden.

derStandard.at: Der VfGH hat im österreichischen Rechtsstaat keine Möglichkeit, seine Urteile zu exekutieren. Was ist der theoretische Hintergrund?

Mayer: Der Verfassungsgerichtshof hat zu prüfen, ob Rechtsakte, die vom zuständigen Organ erlassen wurden, der Verfassung entsprechen. Im konkreten Fall der Ortstafeln stellt sich das Problem, dass der VfGH eine Verordnung aufgehoben hat, dass aber die zuständige Behörde nicht tätig wird. Der VfGH kann eine Behörde nicht zwingen, das ist in seinen Kompetenzen nicht vorgesehen.

derStandard.at: Darf Haider eine Volksbefragung durchführen?

Mayer: Ich sehe hier keine rechtliche Grundlage und halte es auch für politisch absurd. Man kann ja nicht eine Mehrheit über Minderheitenrechte befragen. Es ist außerdem absurd zu suggerieren, dass die Aufstellung der Ortstafeln eine politische Frage wäre, sie ist eine rein rechtliche.

derStandard.at: Welche Möglichkeit hätten die Kärntner Slowenen, die Ortstafeln durchzusetzen, wenn die Kärntner Landesregierung weiterhin blockiert?

Mayer: Ich sehe hier keinerlei rechtliche Möglichkeiten.

derStandard.at: Was ist Ihrer Meinung nach der Grund dafür, dass Kanzler Schüssel keinerlei Druck auf Haider ausübt?

Mayer: Das liegt auf der Hand. Er will seinen Koalitionspartner nicht vergraulen. Das Thema der zweisprachigen Ortstafeln existiert ja nicht erst seit vier, sondern seit vierzig Jahren. Und bisher hat sich in dieser Angelegenheit noch keine Partei mit Ruhm bekleckert.