Graz - Das Urteil gegen einen 18-jährigen Steirer, der im Oktober 2004 bei einer Rauferei in Graz einen gleichaltrigen Burschen erstochen hatte, wurde am Dienstag vom Grazer Oberlandesgericht herabgesetzt. Die Strafe wurde von einem Jahr teilbedingter Haft auf drei Monate bedingt vermindert. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Der Verteidiger des Angeklagten, Gerald Ruhri, hatte von Anfang an auf Überschreitung der Notwehr plädiert. Doch der Steirer wurde wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zu einem Jahr Haft, ein Monat davon unbedingt, verurteilt.

Der Beschuldigte legte Berufung ein, und bekam in der nächsten Instanz recht. Der Senat des Oberlandesgerichts befand, dass es sich nur um eine fahrlässige Tötung handle und drei Monate bedingte Haft ausreichend seien. Das Urteil ist mit dieser Entscheidung rechtskräftig. (APA)