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John Gudenus

foto: apa/ROBERT JAEGER
Wien - Nach dem britischen Holocaust-Leugner David Irving wird sich auch der ehemalige FPÖ-Bundesrat John Gudenus wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung im Wiener Straflandesgericht verantworten müssen. Wie die APA am Montagnachmittag aus gut informierten Justiz-Kreisen erfuhr, hat das Justizministerium einen entsprechenden Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien genehmigt und der Anklageerhebung damit "grünes Licht" erteilt.

Noch keine Stellungnahme von Staatsanwaltschaft

Der Akt mit der "abgesegneten" Anklageschrift gegen den mittlerweile pensionierten Politiker - Gudenus hat am 4. November seine Abschiedsrede in der Länderkammer gehalten - ist nun wieder am Weg zurück zur Staatsanwaltschaft. Am Montagnachmittag war er dort noch nicht eingelangt, weshalb es seitens der Anklagebehörde keine offizielle Stellungnahme zur Causa Gudenus gab.

Auch Justizministerium bedeckt

Auch das Justizministerium hielt sich bedeckt. Er könne dazu nichts sagen, damit Gudenus die getroffene Entscheidung nicht aus den Medien erfahre, erklärte der zuständige Sektionschef Werner Pürstl gegenüber der APA.

Vor Weihnachten

Fest steht, dass der mit dieser Sache betraute U-Richter dem früheren Bundesrat noch vor Weihnachten die Anklageschrift zustellen wird. Gudenus hat dann 14 Tage Zeit, diese zu studieren und allenfalls dagegen Einspruch anzumelden. Sobald die Anklage in Rechtskraft erwachsen ist, wird im Grauen Haus ein Richter bestimmt, der die Hauptverhandlung leiten wird. Der Prozess dürfte im kommendem Frühjahr stattfinden.

Aussagen

John Gudenus hatte Ende April in der ORF-Sendung "Report" verlangt, man sollte die Existenz von Gaskammern im Dritten Reich "physikalisch und wissenschaftlich prüfen". Mit weiteren umstrittenen Aussagen (wie im STANDARD: "Es gab Gaskammern, aber nicht im Dritten Reich. Sondern in Polen. So steht es auch in Schulbüchern") sorgte er für beträchtliches Aufsehen und scharfe Proteste. Am 29. Juni hob der Wiener Landtag, von dem er als Ländervertreter ins Hohe Haus entsandt worden war, seine Immunität auf.

Zweite Auslieferung

Am 14. September wurde Gudenus auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft ein zweites Mal ausgeliefert: Bei einem Besuch in der KZ-Gedenkstätte Mauthausen hatte er laut einem Protokoll des Innenministeriums erklärt, auf einem Foto abgebildete jugendliche Häftlinge würden - bezogen auf ihren körperlichen Zustand - "eigentlich ganz gut aussehen", während er (Gudenus, Anm.) "schlechter aussehe".

Verdacht

Die Staatsanwaltschaft begann darauf hin wegen des Verdachts auf Verstoß gegen den Paragrafen 3 h des Verbotsgesetzes zu ermitteln, der das Leugnen oder Verharmlosen von NS-Verbrechen unter Strafe stellt. Nach dieser Gesetzesstelle wird bestraft, "wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium bzw. öffentlich auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht." Strafrahmen: Ein bis zehn Jahre Haft. (APA)