Offenbar hat Innenministerin Liese Prokop zumindest in einem Punkt nahtlos an die Amtsführung ihres Vorgängers Ernst Strasser angeschlossen und wie dieser die Beharrlichkeit der Zivildiener unterschätzt. Jetzt drohen dem Bund Nachzahlungen in Millionenhöhe: Sollten tatsächlich alle Zivis, die zwischen 2001 und 2005 dienten, auf eine Rückzahlung des Verpflegungsgeldes auf Basis der Richtlinie von 13,60 Euro pochen, die das Verfassungsgericht empfohlen hat, wird die Geschichte mindestens 100 Millionen Euro kosten. Abgesehen davon wird in Zukunft die Verpflegung der Zivis mit Sicherheit nicht mehr so günstig ausfallen wie bisher.

Sowohl Strasser als auch Prokop ist vorzuhalten, dass sie ein angemessenes Verpflegungsgeld mit der leicht durchschaubaren Absicht auf die lange Bank geschoben haben, irgendwie so billig wie möglich durchzukommen. Das scheint nun sowohl in Hinblick auf die Vergangenheit als auch auf die Zukunft kläglich schief zu laufen. Vielleicht wären ein bisschen weniger Gemauschel mit den großen Trägerorganisationen und ein bisschen mehr Mut zur Kostenwahrheit die besseren Wegweiser für eine alle befriedigende Lösung gewesen.

Mittlerweile zeichnen sich zwei Entwicklungen relativ deutlich ab: Um eine rückwirkende Ausgleichszahlung wird der Bund, so auch die Ansicht namhafter Verfassungsrechtler, kaum umhinkommen. Damit wären aber erst die Schulden der Vergangenheit getilgt. Das künftige Modell birgt mindestens dieselben Risken: Weil sich die Regierung einfach nicht zur simpel administrierbaren Auszahlung des Verpflegungsgeldes bar auf die Hand entschließen will, wird mit Modellen jongliert, die schlicht an der Arbeitsrealität der Zivis scheitern werden - und die außerdem Tür und Tor für weitere Klagen öffnen. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 17./18.12.2005)