"Diese Regelung ist zwar enttäuschend für die Urheber, aber durchaus im Sinne der Verbraucher."
Die Entscheidung stärke das Recht der Bürger auf privates Kopieren, teilte die VG Wort mit. "Diese Regelung ist zwar enttäuschend für die Urheber, aber durchaus im Sinne der Verbraucher. Die Pläne der Industrie, eine individuelle Abrechnung jedes einzelnen urheberrechtlich geschützten Inhalts durch Digital Rights Management einzuführen, würden die Verbraucher um ein Vielfaches höher belasten", teilte Ferdinand Melichar, Vorstand der VG Wort, in einer Aussendung mit.
"In keinem anderem Land gibt es eine vergleichbare Regelung"
Kontrahent Fujitsu-Siemens Computers zeigte sich erwartungsgemäß enttäuscht über den Spruch des OLG und sieht die deutschen Verbraucher schwer belastet. "In keinem anderem Land gibt es eine vergleichbare Regelung", sagte eine Sprecherin von Fujitsu-Siemens im pressetext-Gespräch. "Erst kürzlich stellte der Oberste Gerichtshof in Österreich fest, dass keine Vergütungspflicht für Festplatten besteht. Begründet wurde es damit, dass der Computer keineswegs überwiegend zum Kopieren genutzt werde. Aus diesem Grund sehen auch wir keine Rechfertigung der Abgaben", so die FSC-Sprecherin. Zudem befürchtet der Hardware-Hersteller eine massive Verzerrung des Wettbewerbs. Denn wer seinen PC online im Ausland bestellt oder in einem anderen Land erwirbt, bliebe von der Abgabe verschont.
Wir fordern den Gesetzgeber auf, endlich eine klare gesetzliche Regelung zu schaffen.