Mit der derzeitigen Regelung seien zahlreiche Probleme verbunden, meinte Ingrid Piringer von der Plattform für Alleinerziehende. Laut einer Studie bekämen nur 52 Prozent der Sorgeberechtigten regelmäßig Unterhalt. 12 Prozent erhalten diesen nur unregelmäßig vom anderen Elternteil, 19 Prozent bekommen einen staatlichen Unterhaltsvorschuss und 17 Prozent bekommen für ihr Kind weder Unterhalt noch einen Vorschuss.
Zur Zeit "Subvention für reiche Eltern"
Die derzeitige Regelung verstärke daher die Armutsgefährdung, meinte Diakonie-Direktor Michael Chalupka und Gerhard Rammer von der Organisation "Kinderfreunde". Das geltende Gesetz sei sogar eine "Subvention für reiche Eltern", so Rosina Baumgartner vom katholischen Familienverband. Der Grund: Der Staat zahlt einen Vorschuss nur, wenn er glaubt, vom Vater das Geld zurück bekommen zu können. Frauen aus niedrigeren sozialen Schichten würden daher wenig bis gar kein Geld vom Staat bekommen, sagt Baumgartner.
"Durchschnittsbedarfssätze"
In einem Positionspapier an die Politik fordert die Plattform daher einen staatlich garantierten Mindestunterhalt. Kann oder will der Vater nicht bezahlen, ist er in Haft oder läuft das Unterhaltsverfahren noch, muss demnach der Staat einspringen. Die Höhe soll sich zumindest an den so genannten "Durchschnittsbedarfssätzen" orientieren. Diese werden jährlich vom Landesgericht festgelegt und liegen je nach Alter des Kindes zwischen 164 und 457 Euro. Derzeit liegen laut Plattform 89 Prozent der AlleinerzieherInnen unter diesen Richtsätzen.
Entkoppelung von Familienbeihilfe
Gefordert wird von der Plattform aber auch, dass die Kinderbeihilfe beim Unterhalt nicht angerechnet werden darf und dass Unterhaltsschulden bei Exekutions- oder Konkursverfahren bevorzugt behandelt werden sollen.
Die Mehrkosten konnte Familienrechts-Expertin Elisabeth Paschinger nicht genau beziffern. Die Einbeziehung jener 17 Prozent, die derzeit keinen Unterhalt bekommen, würde aber rund elf Mio. Euro ausmachen.