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Frauen aus niedrigeren sozialen Schichten bekommen nach gültigem Recht wenig bis gar kein Geld vom Staat, so die ExpertInnen.
Foto: APA/dpa/Nietfeld
Wien - Eine Reform des Unterhaltsrechts fordert eine Plattform aus elf Sozial- und Familienorganisationen. Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil - in der Regel der Vater - nicht bezahlt, soll der Staat einspringen, forderten die VertreterInnen der Plattform am Donnerstag bei einer Pressekonferenz. Sie sprachen sich auch für Mindest-Unterhaltssätze und eine Entkoppelung von der Familienbeihilfe aus.

Mit der derzeitigen Regelung seien zahlreiche Probleme verbunden, meinte Ingrid Piringer von der Plattform für Alleinerziehende. Laut einer Studie bekämen nur 52 Prozent der Sorgeberechtigten regelmäßig Unterhalt. 12 Prozent erhalten diesen nur unregelmäßig vom anderen Elternteil, 19 Prozent bekommen einen staatlichen Unterhaltsvorschuss und 17 Prozent bekommen für ihr Kind weder Unterhalt noch einen Vorschuss.

Zur Zeit "Subvention für reiche Eltern"

Die derzeitige Regelung verstärke daher die Armutsgefährdung, meinte Diakonie-Direktor Michael Chalupka und Gerhard Rammer von der Organisation "Kinderfreunde". Das geltende Gesetz sei sogar eine "Subvention für reiche Eltern", so Rosina Baumgartner vom katholischen Familienverband. Der Grund: Der Staat zahlt einen Vorschuss nur, wenn er glaubt, vom Vater das Geld zurück bekommen zu können. Frauen aus niedrigeren sozialen Schichten würden daher wenig bis gar kein Geld vom Staat bekommen, sagt Baumgartner.

"Durchschnittsbedarfssätze"

In einem Positionspapier an die Politik fordert die Plattform daher einen staatlich garantierten Mindestunterhalt. Kann oder will der Vater nicht bezahlen, ist er in Haft oder läuft das Unterhaltsverfahren noch, muss demnach der Staat einspringen. Die Höhe soll sich zumindest an den so genannten "Durchschnittsbedarfssätzen" orientieren. Diese werden jährlich vom Landesgericht festgelegt und liegen je nach Alter des Kindes zwischen 164 und 457 Euro. Derzeit liegen laut Plattform 89 Prozent der AlleinerzieherInnen unter diesen Richtsätzen.

Entkoppelung von Familienbeihilfe

Gefordert wird von der Plattform aber auch, dass die Kinderbeihilfe beim Unterhalt nicht angerechnet werden darf und dass Unterhaltsschulden bei Exekutions- oder Konkursverfahren bevorzugt behandelt werden sollen.

Die Mehrkosten konnte Familienrechts-Expertin Elisabeth Paschinger nicht genau beziffern. Die Einbeziehung jener 17 Prozent, die derzeit keinen Unterhalt bekommen, würde aber rund elf Mio. Euro ausmachen.

Von der Politik erhofft man sich nun ein Entgegenkommen. Sozialministerin Ursula Haubner (B) habe bereits Verbesserungen angekündigt, im Justizministerium soll im Februar 2006 eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, berichtete Piringer. Die SPÖ unterstützt die Forderungen der Plattform: "Wir dürfen Frauen und Kinder nicht im Stich lassen", so die Nationalratsabgeordnete und SPÖ-Bundesfrauengeschäftsführerin Bettina Stadlbauer. Sie wies in diesem Zusammenhang auf einen bereits eingebrachten Antrag im Justizausschuss hin, der seit Monaten zur Behandlung aufliege, und auf Vorbilder in Europa, wie beispielsweise Schweden, wo es bereits ein besseres Unterhaltsrecht gebe. Das Verfahren hier zu Lande müsse unbedingt beschleunigt werden, so Stadlbauer: "Ich hoffe sowohl der Justizministerin als auch der Sozialministerin ist klar, wie dringend der Handlungsbedarf ist". (APA/red)