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Der Streit zwischen der Online-Tauschbörse Kazaa und der Musikindustrie geht weiter. Laut einem Bericht von CNet könnte den Eigentümer nun sogar eine Gefängnisstrafe drohen.

Auflagen nicht erfüllt

Die Musikindustrie dürfte entsprechende Ziele verfolgen, denn es werden den Kazaa-Eigentümer weitere rechtliche Schritte angedroht. Die Konzerne beschweren sich, dass es bislng nicht zur Umsetzung der gerichtlichen Auflagen gekommen sei. Zwar werden australische UserInnen am Download der Software gehindert, doch weigert sich Kazaa bislang standhaft seine Internet Protocol (IP) auszuwerten und UserInnen für die Konzerne zu identifizieren.

30. Jänner

Eine erste Anhörung vor einem australischen Gericht wird es für die Musikkonzerne am 30. Jänner 2006 geben. Unter den Namen, die nun mit einer Gefängnisstrafe bedroht werden könnten, zählt CNet Sharman Networks-Chef Nikki Hemming, Altnet-Boss Kevin Bermeister und Vertreter beteiligter Firmen wir etwa Sharman Networks, LEF Interactive, Altnet und Brilliant Digital Entertainment auf.

Die Vorwürfe

Aus Sicht von Tony Bannon, Rechtsberater der Musikkonzerne, liegt die Sachlage klar auf der Hand: "Sie haben oder versuchen zumindest Downloads von Kazaa an australische IP-Adressen zu unterbinden, aber dies geschieht ineffektiv. Sie setzen die Verteilung der Software an viele User fort, verletzen weiterhin die Urheberrechte und machen auch noch Werbung dafür. Dies sind klare Verletzungen der Gerichtsentscheidungen".

Keine Verletzung

John Ireland, Berater von Sharman, sieht die gerichtlichen Auflagen durch seinen Klienten erfüllt: "Wir haben die Filter implementiert und damit die Verbreitung der Software in Australien komplett unterbunden. Aus unserer Sicht haben wir mit unseren Aktion damit die Anforderungen und Auflagen erfüllt". Im neuen Jahr wird es somit vor Gericht munter weitergehen.(red)