Auflagen nicht erfüllt
Die Musikindustrie dürfte entsprechende Ziele verfolgen, denn es werden den Kazaa-Eigentümer weitere rechtliche Schritte angedroht. Die Konzerne beschweren sich, dass es bislng nicht zur Umsetzung der gerichtlichen Auflagen gekommen sei. Zwar werden australische UserInnen am Download der Software gehindert, doch weigert sich Kazaa bislang standhaft seine Internet Protocol (IP) auszuwerten und UserInnen für die Konzerne zu identifizieren.
30. Jänner
Eine erste Anhörung vor einem australischen Gericht wird es für die Musikkonzerne am 30. Jänner 2006 geben. Unter den Namen, die nun mit einer Gefängnisstrafe bedroht werden könnten, zählt CNet Sharman Networks-Chef Nikki Hemming, Altnet-Boss Kevin Bermeister und Vertreter beteiligter Firmen wir etwa Sharman Networks, LEF Interactive, Altnet und Brilliant Digital Entertainment auf.
Die Vorwürfe
Aus Sicht von Tony Bannon, Rechtsberater der Musikkonzerne, liegt die Sachlage klar auf der Hand: "Sie haben oder versuchen zumindest Downloads von Kazaa an australische IP-Adressen zu unterbinden, aber dies geschieht ineffektiv. Sie setzen die Verteilung der Software an viele User fort, verletzen weiterhin die Urheberrechte und machen auch noch Werbung dafür. Dies sind klare Verletzungen der Gerichtsentscheidungen".
Keine Verletzung