Nachdem das EU-Parlament die umstrittene Richtlinie für die verpflichtende Speicherung von Telekom- und Internet-Verbindungsdaten zur besseren Verbrechens- und Terrorbekämpfung endgültig beschlossen hat, ist nun die österreichische Regierung am Zug. Zwischen Justiz- und Innenministerium gibt es Streit über die Speicherdauer. Während das Justizministerium mit Blick auf die Einschränkung von Grundrechten dafür plädiert, zwischen sechs und zwölf Monaten im unteren Bereich zu bleiben, strebt das Innenministerium eine Einigung am oberen Ende der Bandbreite an.

Verständigung

Noch in diesem Jahr soll eine Verständigung zwischen den beiden Ministerien gefunden werden. Bisher wurden Telefondaten nur zu Verrechnungszwecken für sechs Monate - solange die Einspruchsfrist für Rechnungen läuft - gespeichert. Eine Abfrage dieser Daten war bisher nur auf Gerichtsantrag wegen eines Verbrechens, auf das mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe steht, möglich. Dies wird auch in Zukunft so bleiben. Hier hat sich das Justizministerium mit seiner Position durchgesetzt. Geklärt werden muss auch noch der exakte Anwendungsbereich. Die Richtlinie sieht vor, dass die Speicherung bei "schweren Verbrechen" angeordnet wird. Die Definition, was darunter zu verstehen sei, liegt bei den Mitgliedsstaaten.

Kosten der Rufdatenerfassung

Anders als in einigen anderen EU-Ländern übernimmt der österreichische Staat die Kosten der Rufdatenerfassung: 2004 waren das rund 6,4 Millionen Euro, im Jahr davor etwa 5,8 Millionen. Wie der Sprecher von Justizministerin Karin Gastinger zum STANDARD sagte, könne man die Aufregung unter den Providern nicht verstehen, da die Kosten übernommen würden.

197 Parlamentarier stimmten dagegen

Das Europaparlament hatte zuvor das mit den EU-Justizministern ausgehandelte Paket am Mittwoch mit einer Mehrheit von 378 Stimmen angenommen. 197 Parlamentarier stimmten dagegen. Der Kompromiss sieht eine Frist zwischen sechs Monaten und zwei Jahren für die Datenspeicherung vor, die EU-Staaten entscheiden innerhalb dieser Bandbreite eigenständig. Erfolglose Verbindungsversuche müssen nicht gespeichert werden. Darauf hatte insbesondere Deutschland bestanden. Zu den Internetdaten, die gespeichert werden müssen, gehören Zugangsdaten, aber auch Verbindungsdaten zu E-Mails und Internet-Telefonie, nicht jedoch Internet-Chats. Inhalte werden in keinem Fall aufgezeichnet. Datenschützer haben dennoch Bedenken gegen die Telekom-Vorratsdatenspeicherung.(Alexandra Föderl-Schmid, DER STANDARD Printausgabe, 15. Dezember2005)