Viele Freunde hatte sie nie, die seit 1.September geltende Abend-Kurzparkzone rund um die Wiener Stadthalle in Rudolfsheim-Fünfhaus.

Neben den Widerstand von Anrainern, Autofahrerclubs sowie der Wiener VP und FP gesellt sich nun in zunehmendem Maß der Unmut von unbedarften oder ortsfremden Autofahrern, die aufgrund der mageren Beschilderung recht überraschend in den Genuss eines Strafmandats zu später Stunde kommen.

Um den Ansturm von Stadthallenbesuchern auf nahe gelegene Parkplätze einzudämmen, wurde im Areal zwischen Felberstraße, Schmelz und Gablenzgasse vorerst für zwei Jahre eine Kurzparkzone eingeführt – und zwar ganzwöchig zwischen 18 und 23 Uhr, auch samstags und sonntags. Ausgenommen sind nur die Sommermonate Juli und August.

Überschneidung

"Das Problem ist, dass sich die Abend-Kurzparkzone mit der in einigen Straßen schon länger bestehenden Kurzparkzone überschneidet", erläutert ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Wer nämlich auf die herkömmlichen Schilder vertraut, die das Ende der Kurzparkzone mit 18 Uhr versprechen – hat Pech gehabt. Denn juristisch gesehen reicht es, dass bei jeder Straßeneinfahrt ein Hinweisschild angebracht ist. Auch wenn es in den letzten Wochen zusätzliche Tafeln aufgestellt wurden, verzeichnen die Autofahrerclubs "unzählige" Beschwerden. "Was rechtlich in Ordnung ist, muss nicht praktikabel sein", heißt es beim ARBÖ.

Verkehrsstadtrat Rudi Schicker (SP) kündigt daher Verbesserungen, wie zusätzliche Markierungen und verstärkte Information, an. Für konkrete Maßnahmen werden noch die Ergebnisse einer Studie abgewartet, die in den nächsten Tagen präsentiert wird. Auch eine Ausweitung der parkpickerlberechtigten Anwohner auf die angrenzenden Gebiete sei "in Überlegung". (kri, DER STANDARD-Printausgabe 13.12.2005)