Das Recht auf Teilzeit besteht seit dem 1.Juli des Vorjahres. Es ermöglicht Eltern, die mindestens drei Jahre durchgehend in einem Betrieb gearbeitet haben, das Ausmaß ihrer Arbeitszeit vorübergehend zu reduzieren. Der Betrieb muss außerdem über mehr als 20 MitarbeiterInnen verfügen.
Die AK-Juristin Angelika Dygruber machte den Fall einer Salzburgerin publik, die nach der Geburt ihres Kindes nur noch 30 Stunden am Vormittag arbeiten wollte. "Der Dienstgeber hat dann dieses Ansinnen abgelehnt und im Gegenzug eine Arbeitszeit von zehn Stunden pro Woche in der Zeit von 14.00 bis 19.00 Uhr angeboten", wird Dygruber auf orf.on zitiert, "Wohl wissend, dass eine Kinderbetreuung nach 17.00 nicht möglich sein wird oder es Probleme gibt."