Salzburg - In Österreich wurde erstmals das Recht auf Eltern-Teilzeit vor Gericht erstritten. Eine Salzburgerin einigte sich mit ihrem Arbeitgeber nach mehreren Monaten vor Gericht auf einen Vergleich.

Das Recht auf Teilzeit besteht seit dem 1.Juli des Vorjahres. Es ermöglicht Eltern, die mindestens drei Jahre durchgehend in einem Betrieb gearbeitet haben, das Ausmaß ihrer Arbeitszeit vorübergehend zu reduzieren. Der Betrieb muss außerdem über mehr als 20 MitarbeiterInnen verfügen.

Die AK-Juristin Angelika Dygruber machte den Fall einer Salzburgerin publik, die nach der Geburt ihres Kindes nur noch 30 Stunden am Vormittag arbeiten wollte. "Der Dienstgeber hat dann dieses Ansinnen abgelehnt und im Gegenzug eine Arbeitszeit von zehn Stunden pro Woche in der Zeit von 14.00 bis 19.00 Uhr angeboten", wird Dygruber auf orf.on zitiert, "Wohl wissend, dass eine Kinderbetreuung nach 17.00 nicht möglich sein wird oder es Probleme gibt."

Die Frau lehnte diesen Vorschlag ab und der Streit wurde vor Gericht ausgetragen. Schließlich wurde ein Vergleich im Prozess geschlossen. Jetzt komme die Mutter mit ihren Arbeitszeiten und der Kinderbetreuung gut zurecht. Mit weiteren ähnlichen Verfahren sei auf jeden Fall zu rechnen, erklärte Dygruber abschließend. (red)