Der zwischen dem angeschlagenen deutschen
Software-Anbieter Intershop und Klägern in den USA getroffene
Vergleich ist vom zuständigen Gericht in Kalifornien genehmigt
worden. Damit sei das Verfahren beendet, teilte Intershop am Freitag
in Jena mit. Es war vor rund vier Jahren nach einer Sammelklage wegen
angeblich unrichtiger Informationen des Unternehmens im Jahr 2000 in
den USA in Gang gekommen.
Rückstellung
Intershop hat für den Vergleich nach eigenen Angaben
Rückstellungen in Höhe von 2,3 Millionen Euro gebildet. Diese würden sich
nicht auf den Jahresabschluss 2005 auswirken, da sie bereits in die
Bilanz 2004 eingeflossen seien.
Faire Lösung
Das Gericht habe festgestellt, dass der Vergleich eine faire
Lösung für alle Beteiligten sei, hieß es. Intershop habe sich zu dem
Vergleich entschlossen, um eine aufwendige Prozessführung bei
ungewissem Ausgang zu vermeiden. In den nächsten zwei Monaten solle
der Vergleichsbeitrag entsprechend der Quote an die Aktionäre gezahlt
werden, die sich fristgemäß bei Gericht gemeldet hätten.
Einstiges Vorzeigeunternehmen
Das einstige Vorzeigeunternehmen der ostdeutschen Gründerszene mit
derzeit rund 220 Mitarbeitern schreibt bei schwachen Umsätzen weiter
rote Zahlen. Von Jänner bis September verbuchte Intershop einen
Umsatz von rund 12,5 Mio. Euro nach 13,2 Mio. im Vorjahreszeitraum.
Der Verlust sank von 4,7 auf etwa 3,6 Mio. Euro. Das börsenotierte
Unternehmen ist auf Programme spezialisiert, die Firmen den Ein- und
Verkauf im Internet (E-Commerce) ermöglichen.(APA/dpa)