Wien - "Es wird kein Antragsteller abgewiesen, ohne vorher abzuklären, ob die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sind", wehrt man sich im Büro von Integrationsstadträtin Sonja Wehsely (SP) gegen den Vorwurf, dass Anwärter auf die österreichische Staatsbürgerschaft schon jetzt weggeschickt würden, da ab Jänner das neue - verschärfte - Staatsbürgerschaftsgesetz gelte. Wie berichtet, hatte die grüne Gemeinderätin Alev Korun Befürchtungen geäußert, dass Einbürgerungswillige in manchen Fällen von der zuständigen MA 61 nicht die Möglichkeit bekämen, einen Antrag zu stellen.

Konkret soll ein afrikanischer Asylwerber, der Anfang 2006 nach derzeit gültigem Recht die Kriterien für eine Einbürgerung erfüllt hätte, im September mit dem Hinweis, er solle in vier Jahren wieder kommen, weggeschickt worden sein.

Unnötige Kosten aufbürden

"Wenn - wie in diesem Fall - klar ist, dass ein Antrag aussichtslos wäre, empfehlen die Beamten, sich die Sache noch einmal zu überlegen", erklärt Wehsely-Sprecher Michael Eipeldauer. Die MA 61 sei bemüht, Kunden "ehrlich und seriös" zu beraten und ihnen nicht unnötige Kosten für einen Antrag aufzubürden. Deswegen gebe es auch so wenig Negativbescheide in Wien.

Wer dennoch die Hoffnung hat, nach altem Recht behandelt zu werden, und noch vor Jahresende einen Antrag einreicht, hat wenig Chancen: Denn auch laufende Verfahren, die sich meist über lange Zeit hinziehen, werden nach Inkrafttreten der Novelle nach den neuen Regelungen beurteilt. Diese sehen eine Wartezeit von mindestens sechs Jahren vor. (kri, DER STANDARD, Printausgabe 10./11.12.2005)