Brüssel - Eigentlich ist der Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen bereits seit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft 1957 in den EG-Verträgen verankert. In vielen Bereichen wurde dieses Prinzip in den vergangenen Jahrzehnten mit speziellen EU-Richtlinien und durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auch durchgesetzt. Bei den Einkommen und vor allem in den höheren Etagen gibt es aber noch immer große Unterschiede, die jedes Jahr feinsäuberlich in einem Bericht zur Geschlechtergleichbehandlung dokumentiert werden. Und wie zum Beweis wurde auch bei der Besetzung der neuen EU-Kommission das selbst gesetzte Ziel von 8 Kommissarinnen nicht erreicht. Letztlich wurden es nur sieben.

13 Richtlinien

Insgesamt 13 Richtlinien beschäftigen sich im EU-Recht ganz konkret mit dem Thema Gleichbehandlung von Männern und Frauen, darunter ein EU-Gesetz über die Anwendung des im EU-Vertrag verankerten Grundsatzes des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit sowie eines über die Gleichbehandlung beim Zugang zur Beschäftigung, Berufsbildung und beruflichem Aufstieg. Seit einer Novelle der Gleichbehandlungsrichtlinie im Juni 2002 ist erstmals auch genau definiert, was als unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung gilt. Weitere Bestimmungen betreffen die Arbeitsbedingungen oder den gleichen Zugang zu Waren und Dienstleistungen wie etwa Versicherungen - Stichwort "Unisextarife" - oder Bankkrediten.

170 EuGH-Urteile

Rund 170 Urteile hat der EuGH seit 1970 zum Thema Gleichbehandlung gefällt, acht Fälle sind derzeit anhängig. Wenn man die nationalen Verfahren mitrechne und bedenke, wie viele Dinge gar nicht angegangen werden, werde deutlich, "dass hier in der Praxis noch unheimlich viel umzusetzen ist", so die Sprecherin von EU-Sozial- und Gleichstellungskommissar Vladimir Spidla.

Gender Mainstreaming

Neben den echten gesetzlichen Bestimmungen, die die EU mit Klagen durchsetzen kann, geschieht ein großer Teil der EU-Frauenförderpolitik über Erklärungen aber auch dem Versuch in allen Phasen der Gesetzgebung zu prüfen, ob sich diese auf Männer und auf Frauen unterschiedlich auswirken und daraus auch entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Dieses im Sozial-Fachjargon "gender mainstreaming" genannte Konzept, wird in der EU-Kommission in allen Bereichen berücksichtigt, von Bildung und Arbeitsmarkt bis hin zu Budgeterstellung oder der Vergabe von Strukturmitteln, mit dem Ziel solche Dinge auch in den neuen EU-Gesetzen zu verankern.

Randthema "Soziales"

Im Vergleich zu Wirtschaftsthemen spielen die Sozialthemen generell, und Frauenpolitik im Besonderen, in der EU allerdings eine eher untergeordnete Rolle. Sozialkommissar Vladimir Spidla nimmt seine Sache allerdings sehr Ernst: Nicht nur arbeiten in seinem Kabinett tatsächlich mehr Frauen als Männer, sondern er plant auch im ersten Halbjahr 2006 in Kooperation mit der österreichischen EU-Präsidentschaft, die Einkommenskluft zwischen Männern und Frauen neuerlich auf den Tisch zu bringen. Frauen verdienen im EU-Durchschnitt noch immer um ein Sechstel weniger als Männer.

Mehr Daten über Diskriminierung

Die jüngste Idee der EU-Kommission - vorgebracht am Weltfrauentag - ist die Einrichtung eines Instituts zur Gleichstellung der Geschlechter. Das Institut soll vor allem relevante Daten zur Situation der Frauen sammeln und analysieren, weil in diesem Bereich oft viel mit "Vorurteilen" und mit nicht gesicherten Daten gearbeitet werde. Immerhin soll es dafür rund 50 Millionen Euro geben - sollte die Idee nicht den Einsparungen im Langfristbudget der EU zum Opfer fallen. (APA)