Wien - "Fassungslos" hat sich SPÖ-Frauenchefin Barbara Prammer über die "glatte Absage" des Finanzministeriums für ein "Anti-Stalking-Gesetz" gezeigt. "Der Schutz von Frauen kann doch nicht einfach mit der Begründung, er sei zu teuer, abgeschmettert werden", ärgert sich Prammer und ruft Justizministerin Karin Gastinger (B) auf, "nun endlich Rückgrat zu zeigen".

"Ich hoffe, dass sich Gastinger nicht als "Ankündigungspolitikerin erweist, die ein Vorhaben beim ersten Widerstand sofort wieder aufgibt", so Prammer. Die SPÖ Frauen hätten seit Monaten ein Anti-Stalking Gesetz gefordert, nun liege ohnehin ein abgeschwächter Entwurf vor und dem sei nun eine Absage erteilt worden.

"Außerdem vermisse ich wie immer den Aufschrei der Frauenministerin, die doch die Interessen der Frauen zu vertreten hat", meinte die SPÖ Bundesfrauenvorsitzende. Auch dem Vorschlag, gefährliche Drohung künftig als Offizialdelikt zu werten, habe die Linzer Staatsanwaltschaft eine Absage erteilt.

Finanzministerium fürchtet höhere Kosten

Das Finanzministerium hatte in seiner Begutachtungs-Stellungnahme zum Anti-Stalking-Entwurf erklärt, man vermisse eine Aufklärung über die möglichen höheren Kosten im Sicherheits- und Justizbereich.

Da der mögliche Mehraufwand "auch nach nochmaliger Rücksprache mit dem Bundesministerium für Justiz als nicht bezifferbar bezeichnet wird, und überdies die Frage nach der Bedeckbarkeit innerhalb der den betroffenen Ressort zur Verfügung stehenden Budgetmittel unbeantwortet bleibt", könne das Ministerium dem Gesetzesvorhaben "aus haushaltsrechtlicher Sicht und unter Hinblick auf den geordneten Budgetvollzug keine Zustimmung erteilen", heißt es in der Begutachtungs-Stellungnahme des Finanzministeriums.

Pöchinger: "Keine Verzögerung"

Voraussichtlich tritt das Gesetz nun auch nicht mit Anfang 2006 - wie von Justizministerin Gastinger im Oktober angekündigt - in Kraft, sondern erst Mitte 2006. Christoph Pöchinger, Sprecher der Ministerin, verwahrte sich gegenüber der APA dagegen, von einer Verzögerung des Gesetzes zu sprechen. "Das ist das normale Prozedere, das ein Gesetz braucht". Angesprochen auf die bisher eingelangten Stellungnahmen, meinte Pöchinger, dass es sich nur noch um Formalitäten handeln würde, die nichts mehr am Gesetzesinhalt verändern würden.

Die Begutachtungsfrist läuft noch bis 12. Dezember, im Jänner soll der Gesetzesentwurf den Ministerrat passieren. Er stellt "Stalking" - also die penetrante Belästigung und Verfolgung einer Person - unter Strafe. Wer durch seine Aufdringlichkeit einen anderen Menschen "in dessen Lebensführung unzumutbar beeinträchtigt" muss demnach mit bis zu einem Jahr Haft rechnen. Mit einer Verzögerung durch den rot-grün dominierten Bundesrat rechnet man im Justizministerium nicht. (APA)