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Der Comedy-Star Oliver Pocher muss für eine beleidigenden Äußerung in einer "Wetten dass ...?"-Sendung eine Zuschauerin voraussichtlich mit mindestens 5.000 Euro Schmerzensgeld entschädigen. Man werde zu dem Ergebnis kommen, dass ein Schmerzensgeld zu zahlen sei, sagte Richterin Dorothea Wevell von Krüger am Mittwoch in einer Verhandlung des Landgerichts Hannover. Nach Vorberatungen halte die Kammer eine Summe "zwischen 5.000 und auf keinen Fall mehr als 10.000 Euro" für angemessen. Die 6. Zivilkammer des Gerichts will ihr Urteil am 11. Jänner verkünden.

Gütliche Einigung abgelehnt

Pochers Anwalt Christian Schertz lehnte eine gütliche Einigung auf ein Schmerzensgeld in der vom Gericht vorgeschlagenen Größenordnung ab. Man sei allenfalls bereit, 1.000 Euro zu zahlen, und bitte ansonsten um eine Entscheidung, sagte er. Wenn es zu einer Verurteilung zu gut 5.000 Euro Schmerzensgeld komme, werden man "in Berufung gehen, weil es sich um eine grundsätzliche Frage handelt".

Die 29-Jährige Klägerin, Dana Gottschalk, der Pocher vor einem Millionenpublikum unter anderem eine Schönheitsoperation empfohlen hatte, bezeichnete die öffentlichen Entschuldigungen des Komikers als nicht ernst gemeint. "Er hätte am Montag nach der Sendung persönlich bei mir erscheinen und sich entschuldigen können. Dann wäre die Sache aus der Welt gewesen", erklärte die Vertriebsleiterin in einer Pressemitteilung.

Schönheitsoperation vorgeschlagen

Die 29-Jährige klagte auf ein Schmerzensgeld von rund 35.000 Euro. In der "Wetten dass ...?"-Sendung im Januar in Hannover war sie als Teilnehmerin der Außenwette mit orange gefärbten Haaren aufgetreten. Moderator Pocher hatte nach einem Blick auf ihren Pass und ihr Geburtsjahr 1976 bemerkt, sie sehe ganz schön alt aus für ihr Alter. Mit den Worten: "Ja, wir haben übrigens 'ne schöne Operationsshow bei Pro7, da könnte ich sie mal vorschlagen" legte er ihr zudem eine Schönheits-OP nahe. (APA/AP)