Ursprünglich hatte es so ausgesehen, als könnte bereits im Jänner das Verfahren wegen Wiederbetätigung nach Paragraf 3 g Verbotsgesetz - Strafdrohung: Ein bis zehn Jahre Haft - stattfinden. Die drei mit der Sache betrauten Berufsrichter, die gemeinsam mit acht Laienrichtern das Schwurgericht bilden werden, sind aber derart mit Arbeit eingedeckt, dass sich kurzfristig kein früherer Termin finden ließ, an dem alle Zeit gehabt hätten.
Haftprüfung
Das hat zur Folge, dass noch vor dem Prozess die gesetzlich vorgesehene zweite Haftprüfung stattfinden muss, in welcher der vorsitzende Richter Peter Liebetreu darüber absprechen wird, ob Irving auf freien Fuß kommt. Diese wurde auf den 29. Jänner anberaumt und wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Halbgesperre des Landesgerichtlichen Gefangenenhauses abgehalten. Die Räumlichkeiten sind nicht öffentlich zugänglich.
Irving sitzt seit Mitte November in Wien in U-Haft, nachdem er auf Einladung der Burschenschaft "Olympia" eingereist und auf einem steirischen Autobahnabschnitt festgenommen worden war. Der entsprechende Haftbefehl war am 8. November 1989 erlassen worden - unmittelbar zuvor hatte der umstrittene, in rechtsextremen Kreisen geschätzte Historiker mit zwei Vorträgen in der Bundeshauptstadt und in Leoben für Schlagzeilen gesorgt.