Der Steirer war wegen der Vergewaltigung des Mädchens bereits zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, doch auf Grund einer Berufung musste der Fall erneut verhandelt werden. Dabei galt die Schuld des Mannes als bewiesen, fraglich war nur die Strafhöhe. Anders als bei der ersten Verhandlung zeigte sich der Angeklagte nun voll geständig. Er gab zu, das Mädchen alle zwei bis vier Wochen vergewaltigt zu haben, das erste Mal, als das Kind noch keine zwölf Jahre alt war. Doch erst als die junge Frau mit 28 Jahren von einem Nachbarn vergewaltigt wurde, erzählte sie von den Übergriffen ihrer Kindheit.
Gestädnis
Vier Monate, bevor der Fall verjährt wäre, wurde der Steirer angeklagt. Ihm wurde Notzucht, Vergewaltigung, schwerer sexueller Missbrauch und Nötigung vorgeworfen. Nachdem er verurteilt worden war, gab er bei der zweiten Verhandlung alles zu. "Ein Geständnis, das nach der Entscheidung der Geschworenen abgelegt wird, ist wertlos", befand Staatsanwalt Johannes Winklhofer. Er teilte auch nicht die Ansicht des Verteidigers, dass der lange Zeitraum, der seitdem verstrichen ist, gegen eine Verurteilung sprechen würde. "Er hat mit der Vergangenheit abgeschlossen, aber die Vergangenheit nicht mit ihm", meinte der Ankläger.