Anstalten in Europa rechtzeitig vor Rice-Besuch geschlossen?
US-TV: Elf mutmaßliche El Kaida-Anhänger "irgendwo" nach Nordafrika gebracht - US-Außenministerin heute bei Merkel
Redaktion
,
Washington - Der US-Geheimdienst CIA hat einem
Fernsehbericht zufolge seine europäischen Geheimgefängnisse für
mutmaßliche Al-Kaida-Anhänger erst im vergangenen Monat geschlossen.
Die USA haben die Existenz solcher Gefängnisse bisher weder bestätigt
noch dementiert. Die Vorwürfe gegen die CIA dürften heute auch
die Gespräche von US-Außenministerin Condoleezza Rice mit ihrem
deutschen Amtskollegen Frank-Walter Steinmeier und der deutschen
Bundeskanzlerin Angela Merkel überschatten.
"CIA-Anlage irgendwo in Nordafrika"
Die Schließung der europäischen Geheimgefängnisse sei nach
Medienberichten über deren Existenz veranlasst worden, berichtete der
US-Sender ABC unter Berufung auf aktive und frühere Agenten des
Geheimdienstes. Mit Verweis auf CIA-Kreise hieß es, elf mutmaßliche
El Kaida-Anhänger seien von Osteuropa aus in eine "CIA-Anlage
irgendwo in Nordafrika" gebracht worden. Die Nachrichtenagentur
Reuters konnte einen CIA-Sprecher für eine Stellungnahme nicht
erreichen. ABC zufolge wollte der Geheimdienst zu dem Bericht keine
Stellung nehmen.
Geheimgefängnisse in Osteuropa
Dem Bericht zufolge wurden acht führende Anhänger der
Extremistenorganisation Al-Kaida und drei weitere in Osteuropa auf
einem früheren sowjetischen Luftwaffenstützpunkt festgehalten und
später in ein weiteres Land gebracht. Polnische Kreise hätten den
Luftwaffenstützpunkt als Geheimgefängnis identifiziert. (APA/Reuters)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.