Die Liste soll dafür sorgen, dass gefährliche Fluggesellschaften nach einheitlichen Regeln mit Flugverboten belegt werden. Bisher haben Frankreich, Belgien und Großbritannien in eigener Regie Schwarze Listen zusammengestellt. In den Nachbarländern konnten diese Fluggesellschaften aber trotzdem starten und landen.
Absturz als Anlass
Anlass für die neue Regelung war der Absturz eines Flugzeugs der ägyptischen Chartergesellschaft Flash Airlines im Jahr 2004, bei dem 148 Menschen starben. Zwar hatten die schweizerischen Behörden dem Unternehmen zuvor die Flugerlaubnis entzogen, doch die Informationen über Sicherheitsmängel waren nicht an andere europäischen Staaten weitergegeben worden. Mit der Schwarzen Liste soll ein Flugverbot in einem EU-Staat oder der Schweiz automatisch auf alle anderen Mitgliedsländer ausgeweitet werden.
Künftig müssen Fluggäste auch informiert werden, wenn der Reiseveranstalter eine andere Fluggesellschaft als zuvor geplant einsetzt. Die Passagiere sollen dies spätestens bei der Abfertigung am Flughafen erfahren. Das gilt auch für Anschlussflüge außerhalb der EU. Wenn eine Gesellschaft nach der Buchung in die Liste aufgenommen wird und der Flug deshalb annulliert wurde, hat der Passagier auf Antrag ein Recht auf Kostenerstattung oder Umbuchung.