Seit den 70er-Jahren hat sich viel verändert. Etwa die Gehälter für Beamte: Die niedrigen Bezüge sind Geschichte, schon lange liegen die Einkommen im öffentlichen Dienst zumindest gleichauf, oft aber sogar über den Bezügen in der Privatwirtschaft. Das ist auch richtig so, die "Firma" Staat soll ihre Bediensteten ordentlich entlohnen. Bloß: Die einzig logische Konsequenz aus diesen angepassten Gehältern wäre, auch die Pensionsregelungen anzupassen - und die nicht mehr notwendigen Zuckerln zu entsorgen.
Der traditionell beamtenfreundliche Verfassungsgerichtshof hat aber eine andere Logik, die sich nicht an Verteilungs- oder sonstiger Gerechtigkeit orientiert. Für die Höchstrichter ist Beamtentum ein Lebensjob, also gehen Beamte auch nie in Pension - und weil es keinen Ruhestand gibt, kann es auch keine Ruhestandsregelungen geben. Also dürfen Beamte zu ihrer Pension dazuverdienen - ASVG-Pensionisten dagegen nicht.