Wien - Bundeskanzler Wolfgang Schüssel, Vizekanzler Hubert Gorbach, BZÖ-Chef Jörg Haider, Sozialstaatssekretär Sigisbert Dolinschek, Finanzstaatssekretär Alfred Finz: Sie alle sind sich einig, dass die Zuverdienstmöglichkeiten für Beamte in der Pension wieder begrenzt werden sollen. Der Verfassungsgerichtshof hat Ende November die Ruhensbestimmungen für Beamte gekippt: demnach darf Beamten im Gegensatz zu ASVG-Versicherten die Pension nicht gekürzt werden, wenn sie vor dem 65. Lebensjahr im Ruhestand sind und daneben noch ein Erwerbseinkommen haben.

Die Regierung will nun über die Hintertür die Zuverdienstmöglichkeiten wieder einschränken. Geschehen soll das über das so genannte Bundesmitarbeitergesetz, das schon länger verhandelt wird. Mit diesem Gesetz sollen die Ruhestandsregelungen für alle Pensionisten gleichgestellt werden. Damit würde die vom Höchstgericht gekippte Regelung wieder gelten.

Finz hatte schon in der Vorwoche angekündigt, dass das Urteil zeige, dass der öffentliche Dienst "in seiner ganzen Stellung" reformiert gehöre. Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst hingegen sah sich durch das Urteil bestätigt und lehnt das geplante Bundesmitarbeitergesetz ab. Soll dieses doch eine weit gehende Abschaffung des Beamtentums bringen. (red/DER STANDARD, Print-ausgabe, 5.12.2005)