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Grafik: Österreichs Kampf gegen Gentechnik

Grafik: APA/M. Schmitt
Wien - In der Frage der Gentechnik nimmt Österreich innerhalb der EU seit jeher eine strikt ablehnende Position ein. Zwar dürften nach der Freigabe durch die Union zahlreiche GVO-Sorten etwa als Futtermittel gehandelt werden, an den heimischen Grenzen heißt es auf Grund von Importverboten jedoch meist "Stopp" für gentechnisch veränderten Mais und Co. Die Restriktionen versuchte die Kommission zwar anzufechten, scheiterte zuletzt aber an einer Mehrheit der Mitgliedstaaten.

Wenn ein EU-Land gegen GVO-Sorten Bedenken hat, kann es diese in Berufung auf eine Schutzklausel verbieten, indem es eine spezielle Bedrohung für Umwelt, Landwirtschaft oder Bevölkerung vorbringt. Die Kommission - innerhalb der EU eher für ihre Pro-Gentech-Position bekannt - geht jedoch in den meisten Fällen gegen solche Regelungen vor.

Regelungsausschuss

Zunächst beauftragt die Kommission dabei einen Regelungsausschuss mit der Frage. Kommt dieser - wie in den meisten Fällen - zu keiner Einigung, wandert der Ball weiter zu den Mitgliedstaaten. Die Umweltminister müssen sich mit einer qualifizierten Mehrheit für oder gegen die Importverbote aussprechen. Kommt es zu keinem entsprechenden Quorum, geht der Fall zurück an die Kommission, die dann ihre Entscheidung im Alleingang fällen darf, was in den meisten Fällen zu Gunsten der GVO-Sorte ausgeht.

Die jüngste Auseinandersetzung in dieser Frage ereignete sich im Juni: Nachdem die Kommission die Aufhebung der Importverbote mehrerer Länder (darunter Österreich) beantragt hatte, mussten die Umweltminister bei ihrem Treffen in Brüssel über deren Beibehaltung abstimmen. Österreichs Umweltminister Josef Pröll (V) fuhr dabei einen Erfolg ein: Eine qualifizierte Mehrheit votierte für die Beibehaltung. Eine Abschaffung der heimischen Importverbote für die Sorten T 25, Mon810 und Bt176 ist damit auf längere Sicht vom Tisch. Die Kommission behielt sich allerdings vor, einen neuen Anlauf zu starten. Ähnliche Verbote gibt es auch in Ungarn, Deutschland, Polen, Frankreich, Griechenland und Luxemburg.

Zugelassen

Bisher ist in der EU nur eine Sorte für den Anbau zugelassen: Dabei handelt es sich um die Maissorte MON810. So lange also keine neue GVO-Sorte EU-weit zur Aussaat erlaubt wird, sind die heimischen Bauern durch das Importverbot gefeit vor möglichen Verunreinigungen ihrer Felder durch fliegende Gentech-Pollen. Dass dies auch in Zukunft so bleibt, versucht man hier zu Lande in den Gentechnik-Vorsorgegesetzen abzusichern. Mit diesen Länderregelungen werden den Bauern teils strenge Auflagen erteilt und Kontrollen der GVO-Anbauflächen ermöglicht. Damit wird die Ausbringung von genmanipulierten Anbausorten geregelt und auf bürokratischem Wege erschwert. Ein Totalverbot, wie dies etwa Oberösterreich anstrebte, scheiterte am Widerstand der EU.

Eine EU-weite Regelung für das Miteinander von GVO-Saat und konventioneller Landwirtschaft gibt es noch nicht. Gespräche darüber sollen unter österreichischem Vorsitz geführt werden. (APA)