Wien - Was kann herauskommen, wenn eine Wiener Polizeidienststelle ein Formular, mit dem verhaftete Personen ihr Recht auf einen rechtlichen Beistand zur Kenntnis nehmen, ins Englische und Französische übersetzt? Das Gegenteil. In der Mängel-Hitliste, die der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) zusammengestellt hat, steht dieses Beispiel ganz oben. Und auch sonst gehen die Anwälte hart ins Gericht mit dem heimischen Rechtssystem: Zu lange Verfahren, zu wenig Personal bei Gerichten, zu kurze Begutachtungsfristen für neue Gesetze, unverständliche Gesetzestexte.

ÖRAK-Präsident Gerhard Benn-Ibler kritisierte am Donnerstag in Wien, dass einige Gesetzesentwürfe den Anwälten gar nicht zur Begutachtung vorgelegt werden - obwohl der Gesetzgeber dies ausdrücklich vorsehe. In vielen Fällen sei zudem die Begutachtungsfrist zu kurz. Auch das Justizministerium hatte zuletzt kritisiert, dass zum Beispiel für die vom Innenministerium ausgeschickte Novelle zum Sicherheitspolizeigesetzes nur vier Wochen Zeit gewesen sei. Üblich sind zumindest sechs Wochen.

Gerhard Horak, Vizepräsident der rund 4900 Rechtsanwälte ein Österreich, kritisierte die teils "überlange Verfahrensdauer". Dies sei auf die "Budgetzwänge" beziehungsweise Personalkürzungen bei der Justiz zurückzuführen. Ein Beispiel dazu: Ein Verfahren, das im November 2001 in Freistadt eröffnet wurde, konnte erst im Oktober 2004 in Linz abgeschlossen werden.

Bemängelt wird auch, dass Untersuchungshäftlinge wiederholt ohne Verständigung ihres Rechtsbeistandes in andere Haftanstalten verlegt werden. Das könne nicht im Sinne einer ordnungsgemäßen Verteidigung sein, so Waltraute Steger, ebenfalls ÖRAK-Präsidiumsmitglied.

EU-Probleme Die gute Nachricht der Advokaten: Im europäischen Umfeld sei Österreich bei der Organisation des Rechtsstaates immer noch "Spitze". Auf EU-Ebene gebe es Probleme bei der Rechtsschutzgarantie: So sei der europäische Haftbefehl beschlossen worden, bevor eine Einigung über die Verfahrensrechte für die Beschuldigten erzielt wurde. Auch der Vorschlag der EU-Kommission zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten sehe keine ausreichenden Schutzmechanismen für personenbezogene Daten vor. (APA, simo, DER STANDARD - Printausgabe, 2. Dezember 2005)