Bremen - Der so genannte "Bremer Taliban" Murat Kurnaz darf innerhalb von drei Monaten nach einer Entlassung aus dem US-Gefangenenlager Guantanamo nach Bremen zurückkehren. Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis des in Bremen geborenen Türken sei nicht erloschen, entschied das Bremer Verwaltungsgericht am Mittwoch. Kurnaz habe die vorgeschriebene Verlängerung wegen der Inhaftierung nicht beantragen können. Der 23-Jährige wird seit fast vier Jahren in dem US-Lager auf Kuba festgehalten.

Das Gericht folgte dem Antrag der Kurnaz-Anwälte und wies die Auffassung des Innenressorts zurück. Nach Behördenmeinung war Kurnaz' Aufenthaltserlaubnis ein halbes Jahr nach seiner Ausreise aus Deutschland erloschen. Dies ergebe sich aus dem Ausländergesetz, denn der junge Mann habe versäumt, die Genehmigung zu verlängern oder dies über seine Mutter zu beantragen. Demgegenüber argumentierte das Gericht, Kurnaz müsse aus Gründen der Nachsichtgewährung so gesehen werden, als habe er die Verlängerung fristgerecht beantragt. Diese Ausnahme habe der Gesetzgeber auch für Ausländer vorgesehen, die in der Heimat ihre Wehrpflicht leisten müssten. So dürfen Ausländer im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung bis zu drei Monate nach Beendigung des Dienstes zurückkehren, ohne die Genehmigung verlängern zu müssen.

Der heute 23-Jährige war im Oktober 2001 nach Pakistan gereist. Dort wurde er als angeblicher Taliban-Kämpfer verhaftet. Nach eigenen Angaben wurde er zunächst nach Afghanistan gebracht und gefoltert. Die Misshandlungen setzten sich nach Angaben seiner Anwälte ab Jänner 2002 im Gefangenenlager Guantanamo Bay auf Kuba fort. Lange blieben zwei kurze Postkarten und ein Formbrief das einzige Lebenszeichen. Im Oktober 2004 durfte ihn erstmals ein US-Anwalt besuchen. (APA/AP)