Das Gericht folgte dem Antrag der Kurnaz-Anwälte und wies die Auffassung des Innenressorts zurück. Nach Behördenmeinung war Kurnaz' Aufenthaltserlaubnis ein halbes Jahr nach seiner Ausreise aus Deutschland erloschen. Dies ergebe sich aus dem Ausländergesetz, denn der junge Mann habe versäumt, die Genehmigung zu verlängern oder dies über seine Mutter zu beantragen. Demgegenüber argumentierte das Gericht, Kurnaz müsse aus Gründen der Nachsichtgewährung so gesehen werden, als habe er die Verlängerung fristgerecht beantragt. Diese Ausnahme habe der Gesetzgeber auch für Ausländer vorgesehen, die in der Heimat ihre Wehrpflicht leisten müssten. So dürfen Ausländer im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung bis zu drei Monate nach Beendigung des Dienstes zurückkehren, ohne die Genehmigung verlängern zu müssen.
Deutschland
"Bremer Taliban" darf von Guantanamo nach Deutschland zurückkehren
Aufenthaltsgenehmigung gilt laut deutschem Verwaltungsgericht weiter
Bremen - Der so genannte "Bremer Taliban" Murat Kurnaz
darf innerhalb von drei Monaten nach einer Entlassung aus dem
US-Gefangenenlager Guantanamo nach Bremen zurückkehren. Die
unbefristete Aufenthaltserlaubnis des in Bremen geborenen Türken sei
nicht erloschen, entschied das Bremer Verwaltungsgericht am Mittwoch.
Kurnaz habe die vorgeschriebene Verlängerung wegen der Inhaftierung
nicht beantragen können. Der 23-Jährige wird seit fast vier Jahren in
dem US-Lager auf Kuba festgehalten.
Der heute 23-Jährige war im Oktober 2001 nach Pakistan gereist.
Dort wurde er als angeblicher Taliban-Kämpfer verhaftet. Nach eigenen
Angaben wurde er zunächst nach Afghanistan gebracht und gefoltert.
Die Misshandlungen setzten sich nach Angaben seiner Anwälte ab Jänner
2002 im Gefangenenlager Guantanamo Bay auf Kuba fort. Lange blieben
zwei kurze Postkarten und ein Formbrief das einzige Lebenszeichen. Im
Oktober 2004 durfte ihn erstmals ein US-Anwalt besuchen. (APA/AP)