Steyr - Nach dem Hungertod eines 17-jährigen Mädchens in Oberösterreich im vergangenen Jahr muss sich seit Dienstag ein Mitarbeiter der zuständigen Bezirkshauptmannschaft (BH) in einem Schöffenprozess im Landesgericht Steyr verantworten. Die Anklage lautet auf Verbrechen des Quälens und Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen. Ein Urteil soll am Mittwoch fallen.

Stark unterernährt

Die 17-Jährige war am 24. Mai 2004 tot in ihrem Bett aufgefunden worden. Bei einer Obduktion der Leiche wurde allgemeines Organversagen durch Unterernährung festgestellt. Laut Staatsanwaltschaft habe die Schülerin bei einer Größe von 1,64 Meter nur mehr rund 30 Kilo gewogen.

Gutachten ergaben, dass die Mutter zum Tatzeitpunkt - als das Mädchen verhungerte - nicht zurechnungsfähig gewesen sei. Die Vernachlässigung durch die Frau und die Untätigkeit des BH-Mitarbeiters über einen längeren Zeitraum hätten zum Tod geführt, sagte die Staatsanwältin vor Gericht.

Keine Rückmeldung

Verschiedene Ärzte erklärten vor Gericht, dass ihnen der schlechte Zustand des Kindes und die geistige Verfassung der Mutter aufgefallen seien. Eine Medizinerin habe nach eigener Aussage den zuständigen Amtsarzt gewarnt: "Wenn es so weitergeht, geht es schlecht aus." Sie habe jedoch nie eine Rückmeldung erhalten, so die Frau. Der Hausarzt der Familie erklärte vor Gericht, er habe nicht den Eindruck gehabt, dass sich der Angeklagte sehr bemüht hätte.

Der Bezirkshauptmann hingegen bezeichnete den Mitarbeiter als "fachlich versiert und fleißig". Er sprach von einer "Verkettung unglücklicher Umstände". Kollegen nannten den Beschuldigten vor Gericht einen "guten Chef". Er selbst argumentierte, dass bei der Mutter der 17-Jährigen ein "schwerer Wahn" für ihn nicht erkennbar gewesen sei. Bei dem Mädchen habe er nichts von akuter Lebensgefahr bemerkt.

Urteil aufgehoben

Am Mittwoch soll ein Sachverständiger angehört werden, zudem sollen Geschwister und die Mutter der Verstorbenen aussagen. Die Frau, die im April einstimmig wegen Mordes durch Unterlassung schuldig gesprochen worden war, muss sich kommende Woche erneut vor Gericht verantworten. Der Oberste Gerichtshof hatte das Urteil wegen eines Formfehlers wieder aufgehoben. Die Geschworenen seien nicht gefragt worden, ob die Frau vielleicht nur fahrlässig gehandelt habe, so die Begründung.

(APA)