Wien - Runde drei wurde drei Wochen nach der Eröffnungsrunde eingeläutet. Dazwischen lag eine Gesprächsrunde, die durch vorzeitigen Gong abgebrochen wurde - wegen übermäßigen Ärgers auf einer Seite des Rings. Ungeachtet dessentrafen sich Abgesandte der Beamtengewerkschaft und der Arbeitgeberseite Dienstagnachmittag erneut, um über die Gehaltssteigerung für etwa 500.000 öffentliche Bedienstete von Bund, Ländern und Gemeinden im Finanzministerium zu verhandeln.

Der alte Ärger war prompt durch neuen ersetzt worden: "Es gibt neue Unstimmigkeiten", gab der Verhandlungsführer auf Beamtenseite, Fritz Neugebauer vor der Verhandlungswiederaufnahme zu Protokoll. Hatte er sich vor eineinhalb Wochen darüber geärgert, dass die Regierung die Verwaltungsreform mit einer Einsparung von 15.600 Vollzeitplanstellen ohne Abstimmung mit der Gewerkschaft beschlossen hatte, regte ihn am Dienstag Finanzstaatssekretär Alfred Finz' (VP) Reaktion auf die Aufhebung der Ruhensbestimmungen für Beamte durch das Verfassungsgericht auf. Demnach dürfen Beamte im Gegensatz zu ASVG-Versicherten in der Frühpension dazuverdienen, ohne dass die Pension dadurch geschmälert wird. Finz hatte gemeint, das Urteil beweise, dass der öffentliche Dienst reformiert gehöre.

Die Zeit für den Gehaltsabschluss drängt schon etwas, zumal der Beschluss der erhöhten Beamtengehälter in der Parlamentssitzung Anfang Dezember abgesegnet werden müsste, um mit Jänner 2006 wirksam zu werden.

Methodenstreit

"Es gibt einen gewissen zeitlichen Schub, um abzuschließen", meinte GÖD-Sprecher Hermann Feiner vor Verhandlungsbeginn im Gespräch mit dem STANDARD: "Zuerst muss aber noch die Methode der Berechnung geklärt werden. Wir wollen, dass die Inflation nicht wie bisher als Prognosewert für das kommende Jahr herangezogen wird, sondern die tatsächliche des laufenden Jahres plus eines Anteils am Wirtschaftswachstum."

Das war ein weiterer Punkt, an dem es sich zwischen dem GÖD-Vorsitzenden und Finz als Verhandlungsspitze auf Bundesseite spießte. Denn Finz bestand auf der bisherigen Vorgangsweise, wonach die Prognose der Inflationsrate des folgenden Jahres als Berechnungsbasis für den Gehaltsabschluss genommen wird, Neugebauer will diejenige des laufenden Jahres. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 30.11.2005)