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Es sei ein Skandal, sagt der grüne Sozialsprecher, wenn Beschäftigte wie "Leibeigene" behandelt würden.

Foto: APA/Pfarrhofer
Wien - Die Ausweitung der Konkurrenzklauseln durch die Regierungsparteien hat der Grüne Sozialsprecher Karl Öllinger scharf kritisiert. Gegenüber der APA sagte Öllinger am Freitag, die schwarz-blau-orange Koalition schränke damit die Mobilität und die von der Wirtschaft so stark geforderte Flexibilität der Arbeitnehmer in unzumutbarer Weise ein. Es sei ein Skandal, wenn Beschäftigte wie "Leibeigene" behandelt würden.

Konkret bedeutet die Konkurrenzklausel im Angestelltengesetz, dass für eine bestimmte Zeit nach der Beendigung eines Dienstverhältnisses einem Arbeitnehmer untersagt wird, in der gleichen Branche oder in einem ähnlichen Betrieb innerhalb eines Jahres einen Job anzunehmen. Tut er das, muss er einen Ausbildungskostenrückersatz leisten. "Das ist de facto ein Erwerbsverbot. Und die Unternehmen können ungeniert Druck auf die Arbeitnehmer ausüben", empört sich Öllinger.

Es stelle sich außerdem die Frage, wie die Abgrenzung für einen Geschäftsbereich erfolge. Hier könnte es zu zahlreichen Verfahren kommen, wenn beispielsweise ein Tageszeitungsjournalist sein Dienstverhältnis beendet und dann zum ORF gehen will. "Ist das der gleiche Geschäftszweig und ist ihm dann das verboten oder nicht? Das ist ein Hammer, wenn das auf dem Rücken der Arbeitnehmer ausgetragen wird".

Außerdem stelle sich die Frage, was geschehe, wenn jemand eine Stelle kündige, und dann vom AMS (Arbeitsmarktservice) einen Job angeboten erhält und man muss sagen, wegen der Konkurrenzklausel darf man den nicht annehmen. Dann werde irgendwann auch das Arbeitslosengeld gestrichen und das könne es ja wohl nicht sein. Öllinger warf ÖVP und BZÖ vor, arbeitsfeindlich zu agieren.

Auch die Ausweitung des Rückersatzes von Ausbildungskosten auf das Entgelt, das während der Ausbildung bezahlt werde, sei unzumutbar. So soll nach den Wünschen der Regierungsparteien künftig die Rückforderung von Ausbildungskosten von derzeit zwischen drei und fünf Jahren auf fünf bis acht Jahre ausgedehnt werden. Die Rückzahlung erfolgt dann je nach Dienstdauer aliquot. Also wenn jemand eine Ausbildung von 10.000 Euro erhalten hat und der Arbeitnehmer verlässt das Unternehmen nach zweieinhalb Jahren, könnten das Unternehmen theoretisch 5.000 Euro verlangen. Diese Vorgangsweise sei auch "völlig grotesk im Hinblick auf die raschen Innovationsprozesse. Was ist eine Ausbildung noch wert, die vor drei Jahren absolviert wurde - in Branchen, wo jährlich ein bis zwei Kurse üblich sind?" - Und während sich die Unternehmen das Geld von den Arbeitnehmern holten, könnten sie die Ausbildungskosten steuermindernd geltend machen. "Das ist eine Keule gegen die Beschäftigten", so Öllinger.

SPÖ und ÖGB fordern Ende der Konkurrenzklauseln

Gegen das Verbotes für einen Mitarbeiter, innerhalb eines Jahres bei einem anderen Betrieb im gleichen Umfeld zu arbeiten, hatten sich dieser Tage bereits SPÖ und ÖGB ausgesprochen. Auch hier wurde argumentiert, die Klauseln würden die Forderung der Wirtschaft nach mehr Flexibilität und Mobilität der Arbeitnehmer widersprechen.

Anstatt diese Regelung zu streichen, wolle die Regierung aber einen derartigen Vertragspassus weiterhin aufrechterhalten - wenn auch nur für Einkommen über 2.057 Euro. Bereits in der Vergangenheit hatte die Arbeiterkammer (AK) moniert, dass Arbeitgeber die angespannte Lage am Arbeitsmarkt dazu nützen würden, um Mitarbeiter zur Unterschrift unter eine Konkurrenzklausel zu bewegen.

Als "regelrechte Schikane" bezeichnete am Mittwoch SPÖ-Abgeordneter Erwin Spindelberger die von der Regierung vorgelegte Neuregelung zum Ausbildungskostenrückersatz. Bisher konnten Kosten für Kurse und Ausbildungen dann zurückverlangt werden, wenn das Dienstverhältnis durch eine Kündigung von Seiten des Arbeitnehmers erfolgte. "Nicht nur, dass diese Rückzahlungsfrist von drei auf bis zu acht Jahre ausgedehnt werden soll, könnten die Arbeitgeber künftig neben den Schulungs- und Ausbildungskosten auch noch das in diesem Zeitraum angefallene Entgelt sowie anteilige Sonderzahlungen, aber auch Fahrt- und Hotelkosten zurückverlangen", so Spindelberger.

Vorteile auf Kosten der Arbeitnehmer

Der ÖGB sprach davon, dass die am Mittwoch im Sozialausschuss eingebrachten Pläne der Regierung den Arbeitgebern zahlreiche Vorteile auf Kosten der Arbeitnehmer bringen würden. "All inclusive-Klauseln, Konkurrenzklauseln, Pönalklauseln oder Ausbildungskosten-Rückersatzklauseln, Versetzungen und einseitige Änderungen der Arbeitszeit gehören für viele Arbeitnehmer zum Alltag. Alle sind zum Nachteil der Arbeitnehmer. Der ÖGB fordert eine gesetzliche Einschränkung derartiger Klauseln", hieß es in einer Aussendung.

SPÖ-Sozialsprecherin Heidrun Silhavy übte Kritik an einer geplanten Änderung beim Landarbeitergesetz. Diese seien verfassungsrechtlich bedenklich. "So sollen mit der Änderung des Landarbeitergesetzes die Landarbeiterkammern neue Mitglieder bekommen. Bei genauem Hinsehen zeigt sich, dass der Kreis so weit ausgedehnt wurde, dass auch Mitarbeiter in Firmen, die landwirtschaftliche Betriebe beraten, dazugezählt werden", so Silhavy. (APA)