Wien - Für erhöhte Strafrahmen für Hersteller von Raubkopien, Verwaltungsstrafen für die Käufer von offensichtlich piratisierten Werken und die Erleichterung der Verfolgung von Urheberrechtsvergehen sprach sich der österreichische Verein für Antipiraterie (VAP) am Mittwoch in seiner Jahresbilanz- Pressekonferenz aus.

Demnach wurden 35.000 Datenträger mit in den vergangenen eineinhalb Jahren beschlagnahmten Filmraubkopien vernichtet. Der VAP betonte die wirtschaftlichen Schäden, die durch das Kopieren und illegale Verbreiten von Kinofilmen entstehen. Im Kino- und DVD/Video- Bereich sei in Österreich durch Raubkopien jährlich ein Schaden von 25,4 Millionen Euro, bei einem Gesamtmarkt von 137 Mio. Euro, zu verzeichnen, hieß es.

Es seien im Vorjahr illegale Kopien im Wert von 15 Mio. Euro verkauft worden. Dennoch haben Österreicher und auch österreichische Politiker gegenüber der Piraterie-Problematik "teilweise kein Verständnis", beklagte VAP-Präsident Ferdinand Morawetz, Geschäftsführer von Buena Vista Austria.

Effizienz gefordert

Daher wünsche man sich im Rahmen der geplanten Novellierung des Urheberrechtsgesetzes, dass durch die Umwandlung von Urheberrechtsverletzungen von einem Privatanklage- in ein Ermächtigungsdelikt effizienter gegen den Absatz von Raubkopien vorgegangen werden kann. Derzeit ist ein Einschreiten der Polizei nur auf Initiative des Geschädigten und einen entsprechenden Beschluss eines Untersuchungsrichters möglich. Dieses Einschreiten soll nun erleichtert und damit beschleunigt werden.

Die Strafrahmen für Urheberrechtsverletzungen soll von derzeit maximal zwei Jahre auf maximal fünf Jahre erhöht werden und damit dem Schutz von dinglichem Eigentum angepasst werden. Und, ähnlich wie in Italien, soll auch der Käufer von offensichtlich illegalen Werken verwaltungsrechtlich gestraft werden können. (APA)