"Erweiterung der Dienstpflicht"
Details wollte der Holding-Chef vorerst noch nicht erläutern. Zuletzt hatte Huber eine "Erweiterung der Dienstpflicht" der Eisenbahner gefordert, wenn die Regierung das Sonderrecht der Bahn einschränken sollte, wonach sie zum Personalabbau pragmatisierte Mitarbeiter frühpensionieren kann. Der Vorstand will "den Leuten, die im Rahmen der Restrukturierung ihren Arbeitsplatz verlieren, eine Alternative innerhalb oder außerhalb des Unternehmens anbieten, die sie dann aber auch annehmen müssen. Wenn der Betroffene das ablehnt und es kann ihm nichts passieren, ist das etwas, was nicht hinzunehmen ist", so Huber zuletzt.
Lockerung des Kündigungsschutzes
Unterm Strich heißt das, der Kündigungsschutz, den noch 80 Prozent der Eisenbahner genießen, soll de facto gelockert werden. Mitarbeiter, die sich gegen eine Verleasung an externe Unternehmen wehren, sollen gekündigt werden können. Die Regierung hat für den Fall, dass Vorstand und Gewerkschaft auf betrieblicher Ebene keine gemeinsame Lösung finden, einen Gesetzeseingriff angekündigt. Die Gewerkschaft hatte dagegen bereits mit Streik gedroht. Sie lehnt eine zwingende Verleasung von Mitarbeitern weiter ab.
Frage der Arbeitszeit
Näher sind sich Vorstand und Gewerkschaft dagegen in der Frage der Arbeitszeit. Seit dem Vorjahr gilt für die Eisenbahner das herkömmliche Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz. Im betrieblichen Alltag hat die Anpassung einige Probleme mit sich gebracht - sowohl für die Mitarbeiter, die nun weit kürzere Schichten und daher mehr Dienste haben, als auch für den Betrieb, der mit der Personal-Disposition kämpft.