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Budapest 2005: Roma-Organisationen protestieren vor dem ungarischen Parlament für mehr Integrationspolitik.

Foto: APA/epa/Kosztucsak Szilard
Wien - Migranten und Minderheiten sind überall in der Europäischen Union in den unattraktivsten Beschäftigungsbereichen überrepräsentiert. Zu diesem Schluss kommt die in Wien ansässige Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EUMC) in ihrem Jahresbericht 2005, der am Mittwoch dem EU-Parlament vorgelegt wird und den ersten umfassenden Überblick über "rassistisch, fremdenfeindlich, antisemitisch und anti-moslemisch motivierte Diskriminierung" sowie Reaktionen darauf in den nunmehr 25 EU-Staaten darstelle.

Verschiedene Diskriminierungsmuster

Obwohl jedes Land seine eigenen "Muster" habe, seien bestimmte Bevölkerungsgruppen als Opfer diskriminierender Behandlung auf dem Arbeitsmarkt überrepräsentiert, schreibt die Organisation in einer im Voraus übermittelten Zusammenfassung des Jahresberichts 2005. Üblicherweise hätten Arbeitsmigranten aus Afrika, dem Nahen Osten, Asien sowie Mittel- oder Südamerika unter großer Diskriminierung zu leiden. Es gebe auch Hinweise, dass in jüngerer Zeit eingewanderte Migranten aus Russland und der Ukraine in einigen EU-Staaten Diskriminierungen ausgesetzt seien.

Roma am häufigsten Zielscheibe von Rassismus

In manchen der neuen EU-Mitgliedstaaten seien vor allem Roma gefährdet, im Bereich Beschäftigung diskriminiert zu werden. Diese seien auch von extrem hohen Arbeitslosenraten betroffen. Generell sieht die EUMC die Bevölkerungsgruppe der Roma, die auch im Wohnungs- und Bildungsbereich diskriminiert werde, in der EU als häufigste Zielscheibe von Rassismus.

Wohnungsbereich

Für die 25 EU-Staaten legen die verfügbaren Informationen zum Wohnungsbereich laut dem Bericht nahe, dass sich Minderheiten, Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende regelmäßig mit Diskriminierung und Rassismus konfrontiert sehen. Statistiken nationaler Anlaufstellen zeigten, "dass Ausländer häufiger als die Mehrheitsbevölkerung in kleinen und überbevölkerten Wohnungen und unter unhygienischen und dürftigen infrastrukturellen Bedingungen leben". Aus manchen Ländern wie Griechenland, Irland und Zypern gebe es Berichte über überbelegte oder Substandard-Unterkünfte für Asylbewerber und Flüchtlinge in Aufnahmezentren und anderswo.

Österreich wird hier im Zusammenhang mit "Initiativen gegen Diskriminierung" genannt. Manche Stadtverwaltungen gingen gegen den Ausschluss von Drittstaaten-Angehörigen vom sozialen Wohnbau vor, indem sie diesen teilweise für Ausländer öffneten.

Geringere Leistungen im Schulbereich

Zum Bildungsbereich hält der Bericht fest, dass die schulischen Leistungen von Migranten- und Minderheitengruppen oft deutlich hinter jenen der Mehrheitsbevölkerung zurückblieben. Dies gelte im Allgemeinen auch für jene Schüler, deren Eltern im Ausland geboren, die aber selbst schon in dem betreffenden Staat aufgewachsen seien und ihre gesamte schulische Laufbahn dort absolviert hätten.

Im Bereich rassistisch motivierter Gewalt und Straftaten nennt die EUMC die Anschläge auf Vororte-Züge in Madrid (März 2004) sowie die Ermordung des Islam-kritischen Filmemachers Theo van Gogh in den Niederlanden (November 2004) als Ereignisse, die außerhalb der betreffenden Länder Auswirkungen gezeigt hätten. So hätten die Anschläge in Spanien laut Berichten in der Folgezeit in Frankreich zu einem Anstieg anti-moslemischer und antisemitischer Angriffe geführt. In Folge des Van-Gogh-Mordes sei es etwa in den Niederlanden zu einer Welle vor allem gegen Moslems und Moscheen gerichteter, gewalttätiger Vorfälle gekommen, ebenso wie zu Todesdrohungen gegen Politiker in Belgien.

Gesetzliche Umsetzung

Zum Thema Gesetzgebungsinitiativen wird in dem Bericht ausgeführt, dass die meisten Staaten die EU-Antidiskriminierungs-Richtlinien umgesetzt hätten. Jedoch seien Österreich, Deutschland, Luxemburg und Finnland im Juli 2004 wegen Nichterfüllung der Vorgaben der Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse und im Dezember 2004 hinsichtlich der Richtlinie für Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt worden.

Der EUMC-Bericht basiert auf Informationen, die der Organisation von ihren Anlaufstellen ("National Focal Points") in den einzelnen EU-Staaten übermittelt wurden. Es handle sich dabei um Konsortien, denen üblicherweise antirassistisch engagierte Nicht-Regierungsorganisationen, nationale Fachgremien zur Förderung der Gleichbehandlung, Menschenrechtsinstitute oder universitäre Forschungszentren zu Migrationsfragen angehörten. Die EUMC weist jedoch darauf hin, dass auf Grund bestehender Datenlücken ernsthafte Fälle von Diskriminierung in wichtigen Bereichen möglicherweise unbemerkt blieben. (APA)