Teheran - Das Parlament in Teheran hat eine härtere Gangart des Iran im Streit um sein Atomprogramm beschlossen. Die Abgeordneten stimmten am Sonntag im Grundsatz einem Gesetzentwurf zu, der entsprechende Maßnahmen für den Fall vorsieht, dass der Konflikt vor den UNO-Sicherheitsrat gebracht wird.

Der Text ist zwar vage formuliert, deutet aber klar einen möglichen Ausstieg aus dem Zusatzprotokoll zum Atomwaffensperrvertrag an, das der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) verschärfte Kontrollen ermöglicht. Auch droht der Entwurf indirekt mit einer Wiederaufnahme der umstrittenen Urananreicherung.

Einstellen der "freiwilligen Maßnahmen"

Sollte die IAEA den UNO-Sicherheitsrat mit dem Atomstreit befassen, soll die iranische Führung dem Gesetzentwurf zufolge ihre "freiwilligen und rechtlich nicht bindenden Maßnahmen" einstellen. Ferner solle der Iran dann seine "wissenschaftlichen Forschungs- und Ausführungsprogramme" umsetzen. Das Parlament soll am Dienstag erneut über Einzelheiten des Gesetzesvorhabens debattieren; bevor das Gesetz in Kraft tritt, muss es weitere Etappen durchlaufen.

Das Zusatzprotokoll zum Atomwaffensperrvertrag, das der IAEA unter anderem unangekündigte Inspektionen von Nuklearanlagen ermöglicht, wurde von der reformorientierten Vorgängerregierung im Iran unterzeichnet, aber nicht vom Parlament ratifiziert. Nach ihrer Wahl ging die konservative neue Regierung in Teheran verstärkt auf Konfrontationskurs mit dem Westen. Die IAEA will ab Donnerstag erneut über das Iran-Dossier beraten.

Derweil berichteten iranische Nachrichtenagenturen, dass die Anlage zur Urankonversion in Isfahan wegen Reparaturen für zwei Wochen geschlossen werde. Die Schließung werde aber nicht vor Beginn der Beratungen der IAEA erfolgen, um einer "falschen Auslegung" des Schrittes vorzubeugen, zitierten die Agenturen ISNA und MEHR einen Verantwortlichen.

Voraussetzungen für Urananreicherung

Die internationale Gemeinschaft drängt den Iran, seine im August wieder aufgenommenen Aktivitäten zur Urankonversion einzustellen. Der Iran betreibt derzeit noch keine Urananreicherung, schafft jedoch die nötigen Voraussetzungen dafür. In den Konversions-Anlagen in Isfahan erfolgt die Umwandlung von Uranerz-Pulver (Uranoxid/"Gelber Kuchen") in die Gase Urantetrafluorid (UF4) und Uranhexafluorid (UF6). In Gaszentrifugen in Natanz könnte dann spaltbares Uran-235 angereichert werden, das je nach Anreicherungsgrad in Atomkraftwerken oder Kernwaffen verwendet werden kann.

Der Iran verweigert den IAEO-Inspekteuren auch weiterhin den Zugang zur verdächtigen Militäranlage Lawissan. Solange die IAEA keinen nachvollziehbaren Grund für einen Besuch in der Anlage gebe, werde Teheran keine Inspektion zulassen, sagte Außenamtssprecher Hamid Resa Assefi am Sonntag. Es gebe für die Atomenergiebehörde zudem keinen Grund, den Fall vor den UN-Sicherheitsrat zu bringen.

Der Iran arbeite lediglich im Rahmen des Atomwaffensperrvertrags und werde darüber hinaus keine Sonderregelungen hinnehmen. Nach iranischer Darstellung fällt die bei Teheran gelegene Lawissan-Anlage nicht unter den Atomwaffensperrvertrag, weil dort nicht mit Atomkraft gearbeitet werde. Von westlicher Seite wird dies bezweifelt.

In einem am Freitag veröffentlichten Bericht hate die IAEA Zugang zu der Militäranlage in Lawissan gefordert. Der IAEA-Gouverneursrat will am kommenden Donnerstag darüber beraten, ob der iranische Atomstreit vor den UN-Sicherheitsrats gebracht wird. (APA)