Tätigkeitsbericht der Regierung über Maßnahmen gegen Benachteiligung von Frauen präsentiert: Publikationen, Förderungsprogramme, Gesetzesänderungen
Redaktion
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Wien - Die Bundesregierung hat den alle zwei Jahre
erscheinenden "Bericht betreffend den Abbau von Benachteiligung von
Frauen" 2003/2004 vorgelegt. In den einzelnen Ressorts seien 121
Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 2,6 Milliarden Euro umgesetzt
worden, heißt es in einer der APA vorliegenden Presseinformation. Zu
den Maßnahmen werden allerdings sämtliche Gesetzesänderungen,
Förderungsprogramme und Durchführungen sowie Publikationen von
Studien gezählt.
Tätigkeiten des Frauenministeriums
Insgesamt habe beispielsweise das Frauenministerium 38 Maßnahmen
durchgeführt: Auf legistischer Ebene wird lediglich die Novelle des
Gleichbehandlungsgesetz 2004 angeführt. Dabei handelte es sich um die
Umsetzung von zwei EU-Richtlinien (Antidiskriminierung,
Antirassismus) gegen Diskriminierung auf Grund des Geschlechts,
Religion, Rasse, Weltanschauung oder Alter. Als Publikation wird die
Neuauflage der Frauenratgeberin erwähnt.
Das Sozialministerium rechnet die Einführung des
Kinderbetreuungsgeldes und die Pensionsreform 2003 auf Grund der
besseren Bewertung der Kindererziehungszeiten als "Abbau von
Benachteiligung" an. Das Innenministerium hat den Exekutivdienst ohne
Schichtdienst ermöglicht, das Justizressort führt das
"Anti-Stalking-Gesetz" an, das sich derzeit in Begutachtung befindet.
Gründe für Lohngefälle
Im ebenfalls vorgelegten Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2004
wird dargelegt, dass sich der Anteil voll- und teilzeitbeschäftigter
Frauen im Bundesdienst gegenüber dem Jahr 2003 um 39 Prozent erhöht
habe, wobei der Anteil der teilzeitbeschäftigten Frauen "sehr hoch"
sei. Die Einkommensunterschiede selbst im öffentlichen Dienst seien
vor allem auf die Position von Frauen, sowie auf
Teilzeitbeschäftigung und auf die geringere Anzahl von geleisteten
Überstunden zurückzuführen. (APA)
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