Wien - Verdachtsstrafen und die Forderung nach einem zweiten Strafprozess würden gegen die Unschuldsvermutung und das Verbot wiederholter Strafverfolgung verstoßen, beide Grundrechte könnten auch in Verfahren gegen Polizeibeamte nicht außer Kraft gesetzt werden. Das erklärte Justizministerin Karin Gastinger am Donnerstag in einer Reaktion auf Vorwürfe der Menschenrechtsorganisation amnesty international (ai) Österreich in Zusammenhang mit dem Cheibani Wague-Prozess.

ai-Österreich-Generalsekretär Heinz Patzelt hatte am Mittwoch kritisiert, dass die kürzlich ergangenen Urteile - zwei Schuld- und acht Freisprüche in Zusammenhang mit dem Tod des Mauretaniers bei einer Amtshandlung im Wiener Stadtpark - das "Ergebnis gesetzgeberischer Freiheit" und ein zweiter Strafprozess zwingend notwendig seien.

"Der Tod des mauretanischen Staatsangehörigen ist nicht zu rechtfertigen und auch nicht gut zu machen, anders als ai könnten sich Gerichte jedoch in ihrer Entscheidungsfindung nicht von blinder Emotion leiten lassen", erklärte Gastinger in einer Aussendung. Sie achte die Unabhängigkeit der Gerichte und wolle das Verfahren, das noch nicht rechtskräftig beendet wurde, nicht kommentieren, betonte die Justizministerin.

"Ich bin gerne bereit, über eine stärkere justizielle Anbindung der gegen Angehörige der Sicherheitsexekutive ermittelnden Beamten zu diskutieren, dazu sind seriöse und sachliche Beiträge durchaus erwünscht", so Gastinger. ai hatte nämlich auch bemängelt, dass die Polizei gegen sich selbst ermittelt. (APA)