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Barbara Wussow und Ehemann Albert Fortell

Foto: APA/ Ursula Dueren

Wien - Aufatmen im Haus Wussow-Fortell: Wie Pressesprecher Otto Schneider bekannt gab, hat die Staatsanwaltschaft Wien in der so genannten Notstandshilfe-Affäre das gegen das Schauspieler-Paar anhängige Verfahren eingestellt. Gegen Barabara Wussow (44) und Albert Fortell (52) war wegen schweren Betruges ermittelt worden.

Fortell, der pro Drehtag bis zu 3.000 Euro verdient haben soll, und seine Ehefrau hatten zwischen 2002 und 2004 in drehfreien Zeiten immer wieder Notstandshilfe bezogen. Sie erblickten darin nichts Unrechtes und verwiesen auf entsprechende Gesetzesbestimmungen: In der beschäftigungslosen Zeit stünde ihnen laut Sozialversicherungsgesetz eine finanzielle Unterstützung zu.

Die Anklagebehörde ging jedoch davon aus, dass kurzfristige Beschäftigungspausen nicht notwendigerweise ausreichen, um einen Notstand glaubhaft machen zu können, zumal das Ehepaar in einer Villa im Wiener Nobelbezirk Döbling lebt. Der Betrugsverdacht, ursprünglich standen angeblich zu Unrecht bezogene 28.000 Euro im Raum, ließ sich allerdings nicht nachweisen, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft erklärte.

"Das Arbeitsmarktservice war nicht in der Lage, konkrete Zahlen zu nennen, was unberechtigt bezogen worden sein soll. Man hat uns jedes Mal einen anderen Schadensbetrag genannt. Letztlich ist ein so geringer Betrag als mögliche Schadenssumme übrig geblieben, dass sich das Ganze in Luft aufgelöst hat", erläuterte Schneider.

Die Rechtslage sei, was den Anspruch bzw. Bezug von Notstandshilfe und ein allfällig damit verbundenes strafrechtliches Vergehen betrifft, "äußerst diffus und undurchsichtig", erläuterte Schneider weiter. Es sei nicht möglich gewesen, dem Ehepaar die subjektive Tatseite nachzuweisen. Zumindest im Zweifel war daher davon auszugehen, dass die beiden in gutem Glauben gehandelt hatten.

"Da wollte ihnen jemand eines auswischen"

"Aus rechtlicher Sicht könnte ich ihnen in drehfreien Zeiten guten Gewissens empfehlen, wieder um Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe anzusuchen, sofern im Zeitpunkt der Antragstellung kein Engagement konkret zu erwarten ist", meinte Christoph Wolf, der Rechtsanwalt des Ehepaars Wussow-Fortell im Gespräch mit der APA. Im Hinblick auf die jüngere Vergangenheit würden sich beiden "das aber wohl drei Mal überlegen", vermutete er.

Anonyme Anzeige

"Da wollte ihnen einfach jemand eines auswischen", kommentierte Wolf die so genannte Notstandshilfe-Affäre. Die Staatsanwaltschaft sei auf eine anonyme Anzeige hin tätig geworden. Diese hätte "im Prinzip jeden Künstler" treffen können. Barbara Wussow und Albert Fortell wären beileibe nicht die Einzigen, die beschäftigungslose Zeiten vor allem aus versicherungsrechtlichen Gründen mit Leistungen aus dem Arbeitsmarktservice überbrücken. Das sei "gängige Praxis und rechtlich einwandfrei gedeckt", erklärte der Anwalt.(APA)