Der Ministerrat hat das Wohnrecht novelliert, wobei es vor allem um die erweiterten Erhaltungspflichten des Vermieters geht: Sind Gesundheit und Leben des Mieters "erheblich" gefährdet, ist der Vermieter künftig verpflichtet zu sanieren, beispielsweise bei nicht geerdeten Elektroinstallationen oder bleihältigen Wasserrohren. Die Novelle soll am 1. Mai 2006 in Kraft treten. Der Text, der am Dienstag den Ministerrat passiert hat, enthält freilich eine für den Hausherren etwas entschärfte Passage.

Nicht geerdete Elektroinstallationen und bleihältige Trinkwasserrohre werden in den Erläuterungen zwar explizit als Beispiele für die neuen Vermieterpflichten genannt, ebenso wie das Vorhandensein von "Asbest und anderen gefährlichen Baustoffen". Die Bleirohre oder Elektroleitungen müssen nach dem Text aber nicht zwingend völlig ausgetauscht werden. Die Maßnahmen müssen nur ergriffen werden, wenn "sich die Gesundheitsgefährdung nicht durch andere, den Bewohnern des Hauses zumutbare Maßnahmen abwenden lässt".

Laut der Novelle sollen Mieter u.a. einen höheren Kostenersatz bekommen, wenn sie eine Therme installieren. Die Novelle sieht weiters vor, dass künftig kein unbefristeter Mietvertrag mehr entsteht, wenn ein befristetes Mietverhältnis nicht ordnungsgemäß beendet wird. In diesem Fall soll der anschließende Mietvertrag künftig nur mehr über drei Jahre laufen. (APA/DER STANDARD; Printausgabe, 16.11.2005)