München - Im Prozess um den gewaltsamen Tod des Münchner Modemachers Rudolph Moshammer wollen Staatsanwaltschaft und Verteidigung am Mittwoch ihre Plädoyers halten. Der angeklagte Iraker Herisch A. hat zugegeben, den homosexuellen Moshammer im Streit um Sex-Dienste in der Nacht auf 14. Jänner in dessen Haus mit einem Elektrokabel erdrosselt zu haben. Im Mittelpunkt dürfte nun die Frage stehen, ob es sich bei der Tat um Mord oder Totschlag handelte.

Voll schuldfähig

Nach einem Gutachten des Aachener Psychiaters Prof. Henning Saß war der Angeklagte voll schuldfähig. Es gebe keine Anzeichen für krankhafte seelische Störungen des Irakers zur Tatzeit, hatte Saß dem Gericht erläutert. Der Münchner Rechtsmediziner Prof. Wolfgang Eisenmenger kam zu dem Schluss, dass der 64-jährige Modemacher von hinten erdrosselt wurde. Zu einem größeren Kampf kam es laut Eisenmenger nicht. Dies könnte den Mordvorwurf der Anklage stützen. Herisch A. hatte hingegen bestritten, Moshammer von hinten gedrosselt zu haben.

Moshammer, schillernde Figur der Münchner Schickeria, hatte den Iraker am Münchner Hauptbahnhof aus seinem Rolls-Royce heraus angesprochen und mit in sein Haus in dem Villenvorort Grünwald genommen. Dort habe man sich zusammen Pornofilme angeschaut und sei intim geworden, gab Herisch A. vor Gericht an. Nachdem Moshammer bestimmte Sex-Praktiken verlangt habe, sei es zu dem tödlichen Streit gekommen.

Der Iraker, der an diesem Mittwoch 26 Jahre alt wird, war nicht einmal 48 Stunden nach der Tat festgenommen worden. Die Polizei war ihm durch einen genetischen Fingerabdruck auf die Spur gekommen, den er auf dem Elektrokabel hinterlassen hatte. (APA/dpa)