Voll schuldfähig
Nach einem Gutachten des Aachener Psychiaters Prof. Henning Saß war der Angeklagte voll schuldfähig. Es gebe keine Anzeichen für krankhafte seelische Störungen des Irakers zur Tatzeit, hatte Saß dem Gericht erläutert. Der Münchner Rechtsmediziner Prof. Wolfgang Eisenmenger kam zu dem Schluss, dass der 64-jährige Modemacher von hinten erdrosselt wurde. Zu einem größeren Kampf kam es laut Eisenmenger nicht. Dies könnte den Mordvorwurf der Anklage stützen. Herisch A. hatte hingegen bestritten, Moshammer von hinten gedrosselt zu haben.
Moshammer, schillernde Figur der Münchner Schickeria, hatte den Iraker am Münchner Hauptbahnhof aus seinem Rolls-Royce heraus angesprochen und mit in sein Haus in dem Villenvorort Grünwald genommen. Dort habe man sich zusammen Pornofilme angeschaut und sei intim geworden, gab Herisch A. vor Gericht an. Nachdem Moshammer bestimmte Sex-Praktiken verlangt habe, sei es zu dem tödlichen Streit gekommen.