Im Iran oder in Saudi-Arabien etwa wird die Todesstrafe für homosexuelle Handlungen auch nach wie vor vollstreckt. Ein solches Totalverbot verstößt indes gegen die UNO- Menschenrechtskonvention, den "Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte", wie der UNO-Ausschuss für Menschenrechte bereits im Jahr 1994 in seinem Urteil in der Beschwerde Toonen gegen Australien festgestellt hat.
Appell an Fischer und Plassnik
"Die HOSI Wien hat daher sowohl Bundespräsident Heinz Fischer als auch Außenministerin Ursula Plassnik dringend aufgefordert, im Rahmen der Wiener Islam-Konferenz diese Menschenrechtsverletzungen vor allem auch in bilateralen Gesprächen mit den hochrangigen politischen Vertretern der betroffenen Staaten anzusprechen", berichtet Obfrau Bettina Nemeth,
"Die in der Organisation der islamischen Konferenz (OIC) zusammengeschlossenen Staaten haben auch die Verabschiedung der von Brasilien bei der UNO-Menschenrechtskommission vor drei Jahren eingebrachten Resolution zur Nichtdiskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung erfolgreich hintertrieben", ergänzt HOSI-Wien-Obmann Christian Högl. "Bei den letzten drei Sitzungen der Kommission in Genf 2003, 2004 und 2005 ist die Annahme dieser Entschließung am Widerstand dieser Staaten gescheitert. Da auch OIC-Generalsekretär Ekmeleddin Ihsanoğlu an der Konferenz teilnimmt, wäre sie eine passende Gelegenheit für die österreichische Außenpolitik, auch diese Frage anzuschneiden, zumal Österreich als EU-Ratsvorsitzland eine wichtige Rolle bei der nächsten Sitzung der UNO-Menschenrechtskommission im Frühjahr 2006 spielen wird."
Nicht schweigen