Prag - In Tschechien hat eine 22-jährige Roma-Frau mit ihrer Klage gegen die vor vier Jahren erfolgte Sterilisierung grundsätzlich Recht erhalten. Es sei "offensichtlich", dass die junge Frau der Sterilisierung nicht in juristisch ausreichender Weise zugestimmt habe, urteilte die Richterin in Ostrava. Eine Entschädigung soll die 22-Jährige jedoch nicht erhalten, weil die Klage nicht fristgerecht eingereicht wurde. Nach Angaben der ÄrztInnen war der Eingriff aus gesundheitlichen Gründen notwendig. Die Patientin habe zudem eine Einverständniserklärung unterzeichnet. Sie erklärte jedoch vor Gericht, diese Erklärung sei ihr unter Wehen-Schmerzen vorgelegt worden. Sie hatte damals ihr zweites Kind zur Welt gebracht. Die Klage wurde als erste von rund 80 ähnlichen Klagen von Roma-Frauen aus Tschechien verhandelt. (APA)