Graz - Am 1. Dezember tritt in der Steiermark ein neues Kulturförderungsgesetz in Kraft. Damit sollen Fördervergaben transparenter werden und Entscheidungen über Förderungen schneller getroffen werden. Bei Ablehnung muss eine Begründung erfolgen. Die neuen Rahmenbedingungen wurden am Freitag auf Einladung des Kompetenzzentrums Kunst- und Kulturrecht der Grazer Universität diskutiert. Skeptisch äußerte sich der neue Kulturreferent, SPÖ-LHStv. Kurt Flecker, hinsichtlich der Stärkung des Beirätesystems.

Das neue Regelwerk löst jenes aus dem Jahr 1985 ab und wurde im Frühsommer im Landtag einstimmig beschlossen. Armin Stolz, Jurist am Grazer Kompetenzzentrum, stellte die Eckpunkte des Gesetzes vor: Ziele und Aufgaben des Gesetzes mit seinen 17 Paragrafen seien es, "in der Steiermark oder in besondere Beziehung zur Steiermark ausgeübte kulturelle Tätigkeiten zu fördern". Definiert wurden elf Bereiche kultureller Tätigkeit, wobei nun auch der Entwicklung der Gegenwartskunst Tribut gezollt und auch die Neuen Medien und kulturelle Grundlagenforschung miteinbezogen wurden.

Mehr Gremien zwecks erhöhter Transparenz

Auf mehr Transparenz bei der Fördervergabe wurde besonderer Wert gelegt. Sicherstellen will man dies durch mehrere Gremien - vom Förderbeirat und Fachexperten für finanzielle Förderungen bis hin zur Aufwertung der Stellung des Landeskulturbeirates. Insgesamt werden es um die 60 Beiratsmitglieder sein. Die Förderbeiräte müssen ab einer Fördersumme von 3.500 Euro eingeschalten werden und die Ansuchen innerhalb von acht Wochen bearbeiten, innerhalb von sechs weiteren Wochen muss dann die Landesregierung entscheiden.

Angestrebt wurde auch eine Stärkung des Landeskulturbeirates. Der aus 15 Personen bestehende Kreis - der wie die anderen Beiräte noch bestellt werden muss - erhält nun auch das Stellungnahmerecht bei Ausgaben für kulturell ins Gewicht fallenden Sondergesellschaften bzw. Ausgaben über 10.000 Euro und soll als Mediator für Kulturschaffende und Berater der Landesregierung aktiv werden.

"Großmannsucht und Denkmalgeilheit der Politik"

Ein weiterer Punkt ist die Neuregelung der bisherigen "Kunst am Bau", die sich unter dem weiteren Begriff "Kunst im Öffentlichen Raum" im Gesetz wiederfindet. Hier bleibt zwar die Ein-Prozent-Klausel (ein Prozent der Bausumme von jedem Landesbauprojekt ist für Kunst reserviert, Anm.), das Geld kommt jedoch in einen Fonds, dessen Projekte von den Einzelbauvorhaben abgekoppelt sein können.

Das Beirätesystem sehe er in dem Bemühen "die Großmannsucht und Denkmalgeilheit der Politik in den Griff zu bekommen" positiv, so Flecker. Es schränke aber die Zuständigkeit eines Kulturreferenten stark ein, "die Frage ist, was darf ein Politiker tun dürfen". Weiters sei zu bedenken, dass auch die Beiräte und Experten immer befangen seien, da sie selbst aus dem Bereich der Förderungsnehmer kämen.

Er wolle auf jeden Fall "die Beiräte als Dialogpartner" sehen. "Ich habe die Absicht, mich sehr stark einzubringen, nicht die Verantwortung an die Beiräte abzuschieben und letztlich auch die Verantwortung für die Entscheidungen zu übernehmen", kündigte Flecker an.(APA)