Die Wahlen sind geschlagen und teils schon wieder vergessen – die nächste "Schwerpunktaktion" kann also ruhig starten. Ab sofort werden die Hundebesitzer vor die Wahl gestellt: Beißkorb, Leine, Trümmerl räumen – oder: Strafe zahlen.
Zwei Wochen lang soll die Polizei gesenkten Blicks durch die Stadt streifen, um zu kontrollieren, ob dort unten auf Hundehöhe alles in Ordnung ist. "Die Reaktionen sind sehr unterschiedlich", weiß Peter Goldgruber, Leiter der "Sicherheits- und Verkehrspolizeilichen Abteilung" in der Wiener Polizeidirektion von früheren Schwerpunktaktionen zu berichten.
Stufenplan
Der Stufenplan der "canischen" Intervention ist stets derselbe: mahnen, bei Uneinsichtigkeit eine Organstrafe sowie bei gesteigertem Unrechtsbewusstsein eine Anzeige. "Die allermeisten haben Verständnis", so Goldgruber. Bei der Schwerpunktaktion im Frühling waren es 207 Hundebesitzer, die ermahnt werden mussten, weil ihr "bester Freund" gar nicht freundlich war und andere belästigte. Weitere 31 waren weniger verständnisvoll, sodass eine Organstrafe wegen Hundsbelästigung verhängt werden musste. Und 53 waren derart verständnislos, dass versucht wurde, per Anzeige Einsicht zu erwecken.
Wegen Missachtung der Beißkorb- beziehungsweise Leinenpflicht gab es immerhin 417 Ermahnungen, 28 Organstrafen und 26 Anzeigen. Üblicherweise sind bei einer Verwaltungsstrafe 21 Euro zu zahlen – bei einer Anzeige wird's deutlich teurer.
Das Trümmerln
Und dann noch die Sache mit den Würsteln. Da der Vorgang des Trümmerlns an sich ein relativ kurzer ist, wurden nur 20 Besitzer in flagranti beim Würstelignorieren ertappt. Zwei weigerten sich derart standhaft, die Sache in die Hand zu nehmen, dass von den Beamten Organstrafen verfügt wurden.
"In der Regel wissen die Hundehalter über ihre Pflichten Bescheid", so Goldgruber. Die Rechtslage: "In Wien müssen Hunde an öffentlichen Orten einen Maulkorb tragen", wie Umweltstadträtin Ulli Sima (SP) erläutert. "Das sind et 3. Spalte wa Straßen und Plätze, aber auch öffentlich zugängliche Teile von Häusern, Höfen oder Lokalen." Weiters gilt die dezidierte Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten, wo "üblicherweise" viele Menschen anzutreffen sind, etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Restaurants oder bei Veranstaltungen. Eine Leinenpflicht gibt es in öffentlich zugänglichen (und also noch nicht privatisierten) Parks und auf gekennzeichneten Lagerwiesen.
Hundeverbotszonen
Weiters wird bei der Aktion darauf geachtet, dass die 153 Wiener Hundeverbotszonen tatsächlich hundefrei bleiben und das Hundeverbot auf Spielplätzen, Friedhöfen, im Lainzer Tiergarten und auf den Steinhofgründen eingehalten wird.