Berufung ermöglicht Neuverhandlung
Zu dem Freispruch war es gekommen, da das Brünner Gericht zu dem Schluss gekommen war, dass es keine eindeutigen Beweise gebe, die die Schuld des heute 58-jährigen Arbeiters aus dem südmährischen Vyskov (Wischau) belegen würden. Eines der Argumente war, dass man nicht beweisen könne, dass Richard Schlenz, einer jener Ostdeutschen, die bei der slowakischen Burg Devin nach Österreich fliehen wollten, gerade durch die von Mlcousek abgegebenen Schüsse getötet worden sei. Danach bezeichnete das Gericht in Olmütz den Fall noch als verjährt. Erst nach einer Berufung der Obersten Staatsanwaltschaft befasst sich das Gericht nun erneut mit dem Fall.
Nach Auffassung der Anklage wurde Schlenz erst auf österreichischem Boden, wo man auch mehrere Kugeln gefunden habe, getötet. Dies sei auch in klarem Widerspruch zu den damals gültigen tschechoslowakischen Gesetzen gewesen. Mlcousek hat jede Schuld bestritten. Er gab nur an, er habe gemeinsam mit seinem Kommandanten auf die Flüchtlinge geschossen und sei dann selbst bis zu einem Steindach in der Mitte des Flusses geschwommen. Dort habe er Blutspuren gefunden, aber keinen der Ostdeutschen.
Diplomatische Folgen
Der Tod von Schlenz hatte 1967 zu einer Abkühlung der Beziehungen zwischen Österreich und der Tschechoslowakei geführt. Die tschechoslowakischen Behörden hatten die Ansicht vertreten, die Grenzsoldaten hätten nur ihre Pflicht getan.