Luxemburg - Die EU-Kommission hat vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Sanktionen gegen die frühere EU-Kommissarin Edith Cresson gefordert. Diese habe mit der Begünstigung von zwei Freunden gegen das Gebot der "völligen Unabhängigkeit" verstoßen, sagte ein Vertreter der Kommission am Mittwoch bei einer Anhörung in Luxemburg. Cresson müssten daher ihre EU-Pensionsansprüche ganz oder teilweise gestrichen werden. Es ist das erste Mal, dass sich ein ehemaliges Mitglied der EU-Kommission vor dem EuGH verantworten muss. Der ehemaligen französischen Premierministerin (1991-1992), die von 1995 bis 1999 in der Kommission für Wissenschaft, Forschung und Bildung zuständig war, wird vorgeworfen, zwei engen Freunden lukrative Verträge bei der Kommission zugeschanzt zu haben. Der Rechtsvertreter der 71-jährigen Sozialistin wies die Vorwürfe zurück. Die Anklageschrift sei "leer", sagte er. Auch die Pariser Regierung nahm die ehemalige Premierministerin in Schutz. Die Forderungen seien "unverhältnismäßig", sagte ein Regierungsvertreter. Der Fall Cresson hatte im März 1999 wesentlich zum Rücktritt des damaligen EU-Kommissionspräsidenten Jacques Santer und seines gesamten Kollegiums beigetragen. (APA)