Müller: "Pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten." Beim Konkordat handle es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag, anders als etwa beim Kirchenvertrag mit der evangelischen Kirche.
Inland
Experten über Aufkündigung des Konkordats uneinig
Müller: Nur im Einvernehmen mit Vatikan; Schima: Kündigung möglich
Wien - Unterschiedliche Auffassungen gibt es unter Experten
darüber, ob das Konkordat überhaupt aufgekündigt werden könnte.
Kirchenrechtler Ludger Müller von der Katholisch-Theologischen
Fakultät der Universität Wien vertrat am Dienstag die Ansicht, dass der völkerrechtliche Vertrag zwischen dem
Heiligen Stuhl und der Republik Österreich nur im gegenseitigen
Einvernehmen gekündigt werden könnte. Stefan Schima vom Institut für
Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht an der Universität Wien
sieht das etwas anders.
Schima hält hingegen eine Kündigung grundsätzlich für möglich,
betont aber, dass damit "große Schwierigkeiten" verbunden wären.
Spreche man nämlich der katholischen Kirche Rechte ab, müsse man das
paritätisch auch bei den anderen anerkannten Religionsgemeinschaften
tun. Im Übrigen würde man staunen, wie wenig sich nur durch die
Aufkündigung des Konkordats ändere, glaubt Schima. Viele Punkte des
Vertrages seien nämlich zusätzlich noch in innerstaatlichen Gesetzen
geregelt. (APA)