Wien - Unterschiedliche Auffassungen gibt es unter Experten darüber, ob das Konkordat überhaupt aufgekündigt werden könnte. Kirchenrechtler Ludger Müller von der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien vertrat am Dienstag die Ansicht, dass der völkerrechtliche Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich nur im gegenseitigen Einvernehmen gekündigt werden könnte. Stefan Schima vom Institut für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht an der Universität Wien sieht das etwas anders.

Müller: "Pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten." Beim Konkordat handle es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag, anders als etwa beim Kirchenvertrag mit der evangelischen Kirche.

Schima hält hingegen eine Kündigung grundsätzlich für möglich, betont aber, dass damit "große Schwierigkeiten" verbunden wären. Spreche man nämlich der katholischen Kirche Rechte ab, müsse man das paritätisch auch bei den anderen anerkannten Religionsgemeinschaften tun. Im Übrigen würde man staunen, wie wenig sich nur durch die Aufkündigung des Konkordats ändere, glaubt Schima. Viele Punkte des Vertrages seien nämlich zusätzlich noch in innerstaatlichen Gesetzen geregelt. (APA)