"Damit führen wir im Nahverkehr das Prinzip des kontrollierten Wettbewerbs ein", erklärte Kukacka in einer Aussendung. Weil die Konzessionen - also das exklusive Fahrrecht auf einer Strecke - grundsätzlich bestehen bleiben, werden auf einer Linie auch in Zukunft nicht verschiedene Busunternehmen "um die Wette fahren". Nach Vorgaben der Europäischen Kommission und des Rechnungshofes müssen die Länder und Gemeinden Konzessionen aber künftig an den Bestbieter vergeben.
Ausschreibung
Laut Kukacka hat eine regelmäßige Ausschreibung in anderen Ländern das Angebot des Öffentlichen Verkehrs deutlich verbessert. Dänemark etwa habe die Kosten um 25 Prozent gesenkt und das Angebot um 14 Prozent ausgeweitet, Schweden die Ausgaben um ein Fünftel reduziert bei einer Serviceausweitung um ebenfalls über 16 Prozent.
Betreibt eine Gemeinde einen eigenen Busbetrieb - wie etwa die Gemeinde Wien mit den Wiener Linien - kann sie aber auch in Zukunft ihre Konzessionen ohne Ausschreibung quasi "intern" vergeben. Das öffentliche Busunternehmen darf sich dann jedoch bei keiner Ausschreibung für Linien außerhalb seines Kerngebiets - bei den Wiener Linien wären das Linien außerhalb der Stadt Wien - bewerben.
Auf der anderen Seite sollen Länder und Gemeinden in Zukunft auch die Möglichkeit erhalten, Aufträge zu vergeben, die kürzer laufen als maximal vorgesehen. Ältere Konzessionen könnten dann bei der Neuausschreibung so angesetzt werden, dass sie das nächste Mal gemeinsam mit anderen Aufträgen auslaufen. Danach könnten dann die Gebietskörperschaften mehrere Linien in einem Paket ausschreiben. Der Wettbewerb zwischen den Busunternehmen sollte dadurch erhöht werden, heißt es.
Kein "Linien-Kataster"