Der Schwerpunkt der Verhandlung werde wohl darauf liegen, zu klären, ob das Interesse von Telekom und T-Online an der sofortigen Eintragung der Fusion ins Handelsregister schwerer wiege als die Anfechtungsgründe zahlreicher T-Online-Aktionäre, die sich gegen die Verschmelzung wehren, sagte die Vorsitzende Richterin Ursula Emmenthal am Freitag zu Beginn des Verfahrens in Darmstadt.
T-Online hatte einen Freigabeantrag gestellt, um die Integration in die Deutsche Telekom trotz der anhängiger Anfechtungsklagen in das Handelsregister eintragen und damit wirksam werden zu lassen.
Emmenthal sagte, von den drei Tatbeständen, die nach dem Gesetz eine vorzeitige Freigabe erlaubten, kämen in diesem Fall zwei kaum in Frage. Dass die Anfechtungsklagen unzulässig seien, sei von Seite von T-Online nicht ausreichend glaubhaft gemacht worden. "Es wird auch recht schwierig sein, zu einer offensichtlichen Unbegründetheit zu kommen", sagte Emmenthal.
Angesichts des Umfangs des Verfahrens und der Komplexität der Einwände liege das Ergebnis der Prüfung nicht in allen Fällen auf der Hand. Damit muss die Telekom nachweisen, dass mit einer sofortigen Eintragung wesentliche Nachteile für die Gesellschaft abgewendet würden. Die Richterin betonte ausdrücklich, dass es sich bei all ihren Einschätzungen um vorläufige handele.